25.08.2009

Die KfW strukturiert ihre Förderprogramme neu

Am 1. Oktober 2009 tritt die neue Energie-Einsparverordnung, die EnEV 2009, in Kraft. Darin wurden die Grenzwerte für den Energieverbrauch von Neubauten nochmals um rund 30 Prozent verschärft. Nun hat auch Deutschlands größter Kreditgeber für das energieeffiziente Bauen, die KfW, bekannt gegeben, wie sie ihre Förderprogramme an die neuen Grenzwerte anpassen wird.
Schon in der Vergangenheit war das „KfW-Effizienzhaus“ die Grundlage der KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren und die damit verbundenen Förderquoten. Ein „KfW-Effizienzhaus 70“ etwa durfte bislang nicht mehr als 70 Prozent des in der EnEV 2007 zugelassenen Primärenergiebedarfs für Neubauten verbrauchen, um förderfähig zu sein. Ein KfW-Effizienzhaus 55 musste den EnEV-Grenzwert sogar um 45 Prozent unterbieten.

Die Begriffe wird die KfW auch weiterhin in ihren Förderprogrammen beibehalten. Allerdings werden die Förderstandards an die verschärften Grenzwerte der EnEV 2009 angepasst und einige neue Förderklassen eingeführt. Dabei gilt: Je höher die Energieeffizienz eines Gebäudes, desto attraktiver die Förderung.

Insgesamt wird es künftig sechs Effizienzklassen geben, von denen drei (KfW-Effizienzhaus 85, 70 und 55) im Rahmen des Programme „Energieeffizient Bauen“ für Neubauten und vier (KfW-Effizienzhaus 130, 115, 100 und 85) im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ für sanierte Altbauten angeboten werden. Ein saniertes „KfW-Effizienzhaus 130“ darf demnach maximal 130 Prozent der Primärenergie verbrauchen, die ein Neubau-Referenzgebäude nach EnEV 2009 benötigt.

Auch an den Dämmstandard der Gebäudehülle stellen die einzelnen Förderklassen Anforderungen. Bei einem KfW-Effizienzhaus 130 darf der Transmissionswärmeverlust maximal 45 Prozent über dem EnEV 2009-Grenzwert für Neubauten liegen.

Die einzelnen Förderklassen werden nach der Einführung der EnEV 2009 weiterhin zu den heutigen Sätzen gefördert. Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 kann die Förderung sowohl nach den alten als auch nach den neuen Standards beantragt werden. Die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 ist zeitlich befristet und wird voraussichtlich nur noch bis zum 30.6.2010 angeboten; die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 55 dagegen wird erst zum Jahresbeginn 2010 engeführt.

Die KfW-Effizienzhausstandards im Überblick:

Förderstufe KfW-130 KfW-115 KfW-100 KfW-85 KfW-70 KfW-55

Angeboten für: S S S S/B B B

Max. Primärenergiebedarf 130 % 115 % 100 % 85 % 70 % 55 %
(verglichen mit
EnEV 2009-Referenzgebäude)

max. Transmissionswärmeverlust 145 % 130 % 115 % 100 % 85 % 70 %
(verglichen mit
EnEV 2009-Referenzgebäude)

*B = Energieeffizient Bauen (Neubau)
S = Energieeffizient Sanieren (Bestand)

Einen ausführlichen Bericht über die EnEV 2009 und die damit verbundenen Neuregelungen lesen Sie in der Print-Ausgabe von DETAIL Green 2-2009, die Anfang November erscheint.

Weitere Informationen zu den neuen KfW-Förderstandards

Foto: Rainer Sturm/pixelio

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