30.08.2009

(Fast) alles zum Wärmegesetz - online und kostenlos

Seit Anfang 2009 ist das neue Wärmegesetz (EEWÄrmeG) in Kraft. Es schreibt für Neubauten in Deutschland die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung vor. Für welche Gebäude das Gesetz gilt, wie hoch die „erneuerbaren“ Deckungsanteile sein müssen und welche Energiequellen akzeptiert werden, fasst nun eine neue Online-Broschüre zusammen.
Gemeinsam mit der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009) soll das bereits im Januar in Kraft getretene Gesetz den CO2-Ausstoß deutscher Neubauten nochmals senken. Was es bei der Anwendung zu beachten gilt, hat nun die Architektin und Autorin Melita Tuschinski in einer Broschüre zusammengefasst, die sie auf der Internet-Plattform www.enev-online.de kostenlos zum Download anbietet.

Foto: fotolia

Detailliert erläutert die 92-seitige PDF-Broschüre die einzelnen Bestimmungen, Ersatz- und Ausnahmeregelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Außerdem klärt sie über häufige Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Gesetz auf und informiert ihre Leser über finanzielle Förderprogramme für die Nutzung erneuerbarer Energien.
Grundsätzlich gilt: Alle Neubauten, deren Bauantrag nach dem 31.12.2008 gestellt wurde, müssen das neue Gesetz erfüllen. Ausgenommen sind lediglich temporäre Gebäude, landwirtschaftliche Nutzbauten, Kirchen, kaum beheizte oder unbeheizte Gebäude, Ferienhäuser und einige wenige weitere Gebäudetypen. Welchen Deckungsbeitrag erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung eines Gebäudes bereitstellen müssen, hängt von der Art der Energiequelle ab. Er reicht von 15 % bei Solarenergie bis zu 50 % bei Biomasse, Geothermie und Umweltwärme. Wer diese Quoten nicht erreicht, kann zu Ersatzmaßnahmen greifen: das Gebäude besser dämmen (15% unter EnEV-Standard), Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen (Bedarfsdeckung mindestens 50% oder es an ein öffentliches Wärmenetz anschließen.

Im Gegensatz zu Neubauten gibt es bislang kein bundeseinheitliches Gesetz, das erneuerbare Wärmeenergie auch für Gebäudesanierungen vorschreibt. Allerdings haben einige Bundesländer wie Baden-Württemberg bereits entsprechende Vorschriften in Kraft gesetzt.

zur Broschüre „Kurzinfo EEWärmeG“
zur Website EnEV-Online

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