Haftung: Planungsangaben für Installationsschächte und Rohrleitungen

Immer öfter vor Gericht landen Streitigkeiten über die Frage, wer beim Zusammenwirken von Fach- und Objektplaner für welche planerischen Angaben verantwortlich ist und wer sich auf welche Angaben verlassen darf.

Der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten recherchierte, wem die Rechtsprechung aktuell die Verantwortung für
  • zu große Rohbau-Abmessungen von zwei Installationsschächten,
  • falsch verlegte Rohrleitungen im Bodenaufbau sowie
  • fehlerhaft geplante Überlaufrinnen im Schwimmbad

zugewiesen hat.

Erfahren Sie außerdem, wie Sie schon in der Leistungsphase 2 durch ein proaktives Auftraggeber-Entscheidungsmanagement dafür sorgen, dass Planungsgrundlagen möglichst früh feststehen. Denn oft ergeben sich Probleme auch deshalb, weil sich der Auftraggeber so lange wie möglich Optionen offen halten will. Durch das Entscheidungsmanagement stellen Sie aber sicher, dass der Auftraggeber für die Folgen dieses Verhaltens (»optionale Planungen«, Terminverzögerungen, Kostenerhöhungen) auch die Verantwortung trägt und diese nicht auf Sie abwälzen kann.

Weitere Informationen in einem PDF-Download auf der Website des IWW. Quelle: Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten, Ausgabe 10/2012

Foto: Egon Häbich / pixelio.de

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