30.07.2006

HOAI-Novellierung bis Ende 2006 perfekt?

Mit Überraschung haben die Organisationen der Ingenieure und Architekten zur Kenntnis genommen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun offenbar doch die Novellierung der HOAI in diesem Jahr abschließen will.

Mit Überraschung haben die Organisationen der Ingenieure und Architekten zur Kenntnis genommen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun offenbar doch die Novellierung der HOAI in diesem Jahr abschließen will. Dies war jedenfalls das Ergebnis eines Spitzengespräches am 20. Juni beim BMWi in Berlin, an dem von VBI-Seite Vizepräsident Dr.-Ing. Rainer Weiske und die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin VBI-Justiziarin Sabine von Berchem teilnahmen. Die gute Nachricht vorweg: Das zähe Ringen der Verbände – allen voran der VBI – um eine Erhöhung der Honorare wird hoffentlich teilweise von Erfolg gekrönt sein.
Federführend bei der Novellierung der HOAI ist Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWi. Er berichtete, dass sich das BMWi grundsätzlich mit dem Bundesbauministerium auf wesentliche Eckpunkte für die Novellierung geeinigt habe, sodass nach der parlamentarischen Sommerpause ein Referentenentwurf vorliegen solle. Die Einigung der beiden Ministerien gilt als Grundvoraussetzung, um die Novelle erfolgreich durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Das BMWi verfolge das Ziel, so Schauerte, die überarbeitete HOAI noch in diesem Jahr vorzulegen.

Der für die Ingenieure zentrale Punkt ist, dass die Honorarzonen künftig ersatzlos gestrichen und gleichzeitig die Honorare angehoben werden sollen. Für jedes Leistungsbild wird es demnach nur noch einen Eingangs- und einen Ausgangswert geben. Der bisherige Eingangswert soll dabei angehoben werden, sodass für die kleineren Objekte die Honorare steigen werden. Die von Schauerte als "Mittenanhebung" bezeichnete Erhöhung stoße auch auf die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums. Die neue Regelung ermöglicht künftig einen größeren Gestaltungsspielraum der Büros bei der Bestimmung der Honorare. Mit der Mittenanhebung kommt das BMWi der VBI-Forderung "Mittelsatz gleich Regelsatz" deutlich entgegen.

Eine bittere Pille für den Berufsstand wird nach Schauerte die Beschränkung der HOAI auf die reinen planerischen Leistungen sein. Aus Sicht des BMWi handelt es sich in diesem Sinne bei den Leistungen der Teile X bis XIII nicht um Planungsleistungen, sondern um gutachterliche Tätigkeiten, für die keine preisrechtliche Regelmentierung erforderlich sei. Allerdings hat das Ministerium hier Gesprächsbereitschaft für den Fall angekündigt, dass es den Verbänden gelingen sollte, die planerischen Inhalte dieser Leistungsbilder detailliert aufzuzeigen. Der VBI wird diesbezüglich Vorschläge erarbeiten und die planerischen Inhalte dieser Leistungsbilder darlegen.

Der Absicht des BMWi, die HOAI auf die geistig-schöpferischen Inhalte zu beschränken, trägt die vorgesehene Abschaffung der Honorarregelung für die Leistungsphasen 6 bis 9 Rechnung. Für diese Leistungen soll das Honorar künftig frei verhandelt werden. Die Ingenieurverbände bestehen allerdings darauf, auch die Honorare der Leistungsphasen 6 und 7 weiterhin festzulegen. Der VBI hat hier nachdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bonus-Malus-Regelung die Vergütungsregelung dieser Leistungsphasen unverzichtbar ist. Es ist aber zu vermuten, dass der Referentenentwurf nur noch die Leistungsphasen 1 bis 5 honorarrechtlich regelt.

Abrechnung nach Zeitaufwand soll auch weiterhin möglich sein, jedoch ohne bezifferte Stundensätze. Die Büros müssen ihre Stundensätze künftig also selbst kalkulieren und am Markt durchsetzen. Zwar fordern die Verbände die Nennung von Stundensätzen, nach Einschätzung des BMWi ließen sich höhere als die bislang festgesetzten Werte nicht durchsetzen. Die Planer seien mit der jetzt gefundenen Lösung in jedem Falle besser bedient. Zur Verbesserung der Transparenz wurde durch den VBI angeregt, statt dessen ein Kalkulationsschema für die bessere Vergleichbarkeit aufzunehmen.

Ein weiterer Einschnitt soll bei den Tafelendwerten erfolgen, die auf 5 Mio. Euro herabgesetzt werden. Das BMWi sieht in der Herabsetzung einen wichtigen Schritt, um die HOAI europafester zu machen, da Objekte mit einem geringen Umfang kaum europaweit vergeben werden. Die HOAI würde dann vorrangig für kleinere Objekte gelten, die durch deutsche Planer erstellt werden und somit ein rein nationales Wirtschaftsinstrument sein. Hierbei käme zusätzlich auch das Argument des Verbraucherschutzes zum Tragen.
Die künftige HOAI wird aller Voraussicht nach eine Bonus-Malus-Regelung enthalten, die seit Jahren sowohl von Planern als auch von Auftraggebern gefordert wird. Alle an der Diskussion Beteiligten waren sich darin einig, dass diese allerdings nur einen Sinn ergebe, wenn sie auch handhabbar und transparent ist.

Gleichzeitig beabsichtigt das BMWi, die anrechenbaren Kosten nicht mehr nach den Herstellungskosten sondern auf Grundlage des Baukostenberechnungsmodells festzulegen. Bei dem Verfahren, dass von Seiten der Planer vorgeschlagen wurde, einigen sich Bauherr und Planer nach Ende der Leistungsphase 3 auf die der Honorierung zu Grunde zu legenden Baukosten. Die Kosten für die durch den Bauherren zu verantwortenden Umplanungen sind hier ausgenommen.

Wie schon unter Ex-Wirtschaftsminister Clement angekündigt, soll die HOAI nach drei bis fünf Jahren inhaltlich überprüft werden. Hierbei handele es sich, so Schauerte, um die inhaltliche Evaluation der HOAI.

Schauerte machte insgesamt deutlich, dass der Bewegungsspielraum für eine neuerliche Änderung an dem nun vorliegenden Konzept äußerst gering sei. Zwar werde es nach Vorliegen des Referentenentwurfs noch eine offizielle Anhörung der Verbände geben, Ziel des Vorab-Gespräches sei es aber gewesen, einen möglichst weit gehenden Kompromiss auszuloten.

In einer ersten Stellungnahme begrüßte VBI-Vizepräsident Dr. Weiske nach dem Gespräch die Aussagen des BMWi: "Wir sind hoch erfreut, dass die Phase der Stagnation endlich überwunden ist und von Seiten des Ministeriums ein klares Ziel formuliert worden ist. Allerdings werden wir den weiteren Gang sehr kritisch begleiten, denn es ist nicht das erste Mal, dass uns ein Termin für die 6. Novelle genannt wurde. Er räumte aber ein, grundsätzlich mit dem Erreichten zufrieden zu sein.
"Insbesondere die Aussicht auf eine Anhebung der Eingangswerte wird vielen unserer Mitgliedsbüros Mut machen. Klar ist aber auch, dass uns die neue HOAI-Struktur in vielen Bereichen stärker in unserem unternehmerischen Denken und Handeln fordern wird."

Quelle: VBI-Nachrichten 7/2006 >> VBI

Photos: Ossip van Duivenbode

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Fotos: Andreas Graber Photography Zürich, BoysPlayNice, 
Zooey Braun

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