23.09.2013 gfx3@detail.de

Nachtragsprüfung

Nachträge gehören zum Bau-Alltag – doch müssen sich die beteiligten Parteien bei Nachträgen stets auf die Höhe der Vergütung einigen. Davor stehen Nachweis und Prüfung des Nachtragspreises. Nicht ohne Grund ergänzt die HOAI 2013 das »Prüfen und Werten zusätzlicher und geänderter Leistungen und der Angemessenheit der Preise« als Grundleistung in LPH 7.

Die Ausschreibungssoftware »nextbau« wartet jetzt mit einer Prüf-Kalkulation für Nachtragspreise auf. Diese kann wirksam bei Mehrmengen, Mindermengen, Leistungsänderungen, Wegfall von Leistungen, zusätzlichen Leistungen und verspätetem Baubeginn eingesetzt werden. Bei den meisten Nachträgen geht es um Mehr- und Mindermengen. Mit nextbau soll der Architekt bereits beim Ausschreiben erkennen können, zu welchem Nachtragspreis Mehr- oder Mindermengen einer bestimmten Position führen können. Kommt es zu Nachträgen, wird der vom Bauunternehmer angebotene Nachtragspreis vom Programm geprüft. Die Berechnung erfolgt dabei konform zum VHB 2008. Auch Leistungsänderungen berücksichtigt die Software: die ausgeschriebene und die abgewandelte Leistung können per DBD-Daten nachgebildet werden. So erhält man Vergleichspreise, aus denen sich der Änderungsfaktor für die Berechnung des Nachtragspreises ergibt. Weitere Informationen: f:data GmbH

www.fdata.de

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