Verschenkte Honorare – wann eine Planungsänderung ein Zusatzhonorar auslöst

Die HOAI 2009 bietet in § 3 Absatz 7 Architekten und Fachplanern erstmals einen verbindlichen Anspruch, für Planungsänderungen Zusatzhonorare abzurechnen. Die Erfahrung aus dreieinhalb Jahren HOAI 2009 lehrt aber, dass diese Option noch viel zu wenig genutzt wird. Dabei sind Zusatzhonorare viel öfter durchsetzbar als man gemeinhin denkt.

Planungsbüro professionell hat sechs konkrete Fälle aus der Praxis zusammengestellt, die zeigen
  • wann es sich bei einem Eingriff in die aktuelle Planung um eine honorarfähige Planungsänderung und nicht um eine Planungsfortschreibung oder alternative Lösungsmöglichkeit nach gleichen Anforderungen handelt,
  • wie Sie den Honoraranspruch und den Änderungsumfang dokumentieren und
  • wie Sie das Änderungshonorar prüffähig berechnen.

Fall 1: Umplanungen in der Lph 3
Für das Leistungsbild Objektplanung ist wichtig zu wissen, dass die Bildung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen nur bis in die Lph 2 als Grundleistung gilt. Ist die Lph 2 beendet, werden keine Alternativen nach gleichen Anforderungen mehr geschuldet.

Ein Beispiel: In der Lph 3 wird das in Lph 2 entwickelte Planungskonzept durchgearbeitet bis zum endgültigen Entwurf. Werden in der Lph 3 vom Auftraggeber Änderungen (Wohngebäude mit 14 E in-Zimmer-Wohnungen statt vorher mit 5 Drei-Zimmer-Wohnungen) einer einvernehmlich erarbeiteten Planung veranlasst, liegt keine Planungsfortschreibung oder alternative Lösungsmöglichkeit nach gleichen Anforderungen vor. Es handelt sich um eine Planungsänderung. Sie ist als wiederholte Planungsleistung honorarfähig. Voraussetzung ist, dass die Lph 2 zuvor auch abgeschlossen wurde.

Planungsbüro professionell empfiehlt deshalb, die Lph 2 nachvollziehbar so zu beenden, dass kein Zweifel darüber bestehen kann; zum Beispiel durch Übergabe der gesamten Leistungen der Lph 2 an den Auftraggeber in Verbindung mit der Erörterung nach § 3 Abs. 8 HOAI

Fünf weitere Beispiele zum Zusatzhonorar bei Planungsänderungen finden Sie bei Planungsbüro professionell.

Foto: Benjamin Klack / pixelio.de

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