29.04.2009 Axel Dürheimer

Wie wurde die Vergabe vereinfacht?


Wie wir im ersten Überblick gesehen haben, kommt das Konjunkturpaket mit einer Menge Geld daher, das nur darauf wartet in Bildungsbauten, Krankenhäuser oder Bundesbauten investiert zu werden. Der Großteil, nämlich 10 Milliarden Euro, stammt aus dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder, kurz Zukunftsinvestitionsgesetz. Doch die Mittel haben Verfallsdaten: die Hälfte des Geldes muss, so steht es im Gesetz, bis Ende 2009 ausgegeben werden. Der Rest bis zum 31. Dezember 2010. Bis dahin sollen die meisten der geförderten Projekte abgeschlossen worden sein. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für Projekte vor, die „vor dem 31. Dezember 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird.“ Egal wie man die Mittel nutzen will: Es muss schnell passieren! Deshalb hat der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets II, unter anderem auf Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, eine Lockerung des Vergaberechts beschlossen. Und das klingt so: Ziel ist es, unter Beibehaltung des Wettbewerbsprinzips insbesondere für vorliegende „kommunale Schubladenpläne“ dringliche Investitionen etwa im Bereich der Schulen, Kindergärten und Straßen schnell und unbürokratisch zu ermöglichen. Die Lockerung ist ebenso wie das Konjunkturpaket selbst auf zwei Jahre begrenzt. Soll heißen: Auch diese Regelung tritt am 31. Dezember 2010 wieder außer Kraft.

Aber wie sieht die Lockerung im Vergaberecht tatsächlich aus? „Das Vergabegesetzt an sich wurde nicht angetastet, da es für Transparenz und die Bekämpfung von Korruption wichtig ist. Begrenzt auf die Jahre 2009 und 2010 wurden allerdings die im Vergaberecht festgelegten Grenzwerte nach oben gesetzt“ sagt Vera Moosmayer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Gespräch mit DETAIL.de. Es wurden Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben, jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb, mit folgender Höhe eingeführt: Für Bauleistungen nach VOB:
- Beschränkte Ausschreibung: 1 Million Euro
- Freihändige Vergaben: 100 000 Euro

Für Dienst- und Lieferleistungen nach VOL:
- Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibung: 100 000 Euro

Und genau darin liegt die Lockerung. Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle, ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes oder nähere Einzelbegründung, Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben durchführen. Im gleichen Zuge wurden die Länder und Kommunen dazu aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern. Was auch in allen Bundesländern umgesetzt wurde. Die oben genannten Schwellenwerte wurden von den Ländern übernommen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, natürlich gibt es einige länderspezifische Regelungen. Eine weitere Beschleunigung findet beispielsweise in Nordrhein-Westfalen statt. Das Land ermächtigte hier die Kommunen, die Fristen für Teilnahmeanträge und die Einreichung von Angeboten zu verkürzen. Damit soll die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nichtoffenen Verfahren von 87 auf 30 Tage verkürzt werden. Auf einer PDF-Linkliste finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen der Länder zur Vereinfachung des Vergaberechts mit länderspezifischen Regelungen.
In Hessen fungieren die Kreise bei den kommunalen Infrastrukturprojekten als Sammelstelle für Projektanträge und prüfen die Plausibilität der Anträge. Der Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar sagte im Februar dazu: „Wir haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein einfaches Antragsverfahren erarbeitet: Die Kommunen müssen, wenn sie Landesmittel beantragen, das Projekt beschreiben, die Kosten beziffern, einen Zeitplan für die Baumaßnahme erstellen und erklären, dass das Projekt tatsächlich eine zusätzliche Maßnahme ist und nicht bereits im Jahr 2009 vorgesehen war“. Dies werde auch von einer Projektgruppe überwacht.
In Sachsen müssen für jede Maßnahme ein Antrag bei der Landesregierung eingereicht werden. Dort prüft dann eine Expertenkommission, ob diese Maßnahme auch dem Gesetz entspricht und nach einigen Monaten erfährt dann die Kommune, ob sie nun beispielsweise die Schule sanieren darf oder nicht. Stichtag war hier der 23. März 2009. Bis zu diesem Tag gingen in den drei Direktionsbezirken Chemnitz, Dresden und Leipzig über 2500 Anträge ein. Binnen einer Woche, also bis zum 31. März 2009 hatten die Landkreise und Landesdirektionen als Rechtsaufsicht Zeit, die Prüfung der Projekte vorzunehmen. Anschließend haben die Landkreise und Kreisfreien Städte bis Mitte April die Maßnahmen- und Prioritätenliste bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank eingereicht. Auch hier geht es im Mai also in die Umsetzungsphase.

Karlheinz Weimar: Die Kommunen müssen, wenn sie Landesmittel beantragen, das Projekt beschreiben, die Kosten beziffern und einen Zeitplan für die Baumaßnahme erstellen.

Blick nach Berlin: Nach Aussage von Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin obliegt die Entscheidung über die Maßnahmen einem Steuerungsausschuss unter Führung der Finanzverwaltung. Berlins Bezirke sollten so zügig wie möglich ihre Projekte einreichen, denn wer besonders schnell vergabereife Vorhaben vorlege, könne mit mehr Geld aus dem 474 Millionen schweren Berliner Topf rechnen.
Vergabebeschleunigung durch Präqualifikation
Laut Aussage des Bundesbauministeriums soll die Vergabe auch dadurch beschleunigt werden, indem die Präqualifikationslisten stärker genutzt werden. Vera Moosmayer erklärte, dass die Länder, die es dem Staat nachgemacht und Präqualifikationslisten auf den Weg gebracht hätten, schneller bei der Vergabe ihrer Aufträge seien. Die ausschreibende Stelle spart sich die Suche nach dem geeigneten Unternehmen und die einzelne Prüfung der Eignung eines Bauunternehmens. Auch Nordrhein-Westfalen sieht den Vorteil des Präqualifizierungssystems und empfiehlt den Gemeinden und Hochschulen die Anwendung des Systems.
Die Präqualifikation soll den bürokratischen Aufwand der immer neuen Prüfung eines Unternehmens für die Eignung für die öffentliche Hand zu arbeiten minimieren. Die Bauunternehmen haben nun auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, sich am Anfang eines Jahres prüfen zu lassen. Nach erfolgreicher Prüfung und gegen eine Gebühr von 150 bis 250 Euro werden die Firmen dann unter http://www.pq-verein.de/ in einer Liste geführt. Auf diese Liste können dann jede öffentliche Baubehörde aber auch sonstige Vergabestellen, wie private Bauherren, zugreifen. Diese Register existieren teilweise auch schon auf Landesebene, wie beispielsweise in Hessen das HPQR.
Fazit
An der Vergabe sollte die Ausschüttung der Mittel nicht scheitern – zumindest nicht bis zum 31. Dezember 2010, solange die Lockerung gilt. Die Vereinfachung für die öffentliche Hand senkt die bürokratischen Hürden und beschleunigt die tatsächliche Vergabe der Aufträge. Und jetzt ist die Zeit, in der das erste Geld bei den Kommunen eintrifft und mit der Planung begonnen wird. Zeit für Architekten!

Finanzsenator Thilo Sarrazin: Die Entscheidung über die Maßnahmen obliegt einem Steuerungsausschuss unter Führung der Finanzverwaltung.

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