01.07.2009 Axel Dürheimer

Zu spät für Braunfels` Klage

Auch in der zweiten Instanz ist der Architekt Stephan Braunfels mit der Millionen-Klage gegen den Freistaat Bayern gescheitert. Nach dem Landesgericht hat nun auch das Oberlandesgericht gegen den Architekten entschieden. Braunfels hatte darauf gepocht, für den jetzigen Standort des Museums Brandhorst mit den Planungen eines Kinderhauses beauftragt gewesen zu sein.
Nun hatte er rund 1,2 Millionen Euro Schadenersatz gefordert, weil er das Museum Brandhorst nicht bauen durfte. Sein Büro errichtete bereits die Pinakothek der Moderne in unmittelbarer Nachbarschaft des Museums Brandhorst und sollte auf dem Grundstück des jetzigen Gebäudes ein Kinderhaus bauen. Da dieses Projekt jedoch nicht realisiert wurde und das Ehepaar Brandhorst Braunfels als Architekt „Ihres“ Museums nicht haben wollte, lag nach Ansicht des Gerichts ein triftiger Grund für den Freistaat Bayern vor, von der Zusage gegenüber Braunfels abzurücken. Das Oberlandesgericht München schloss sich damit dem Urteil des Landgerichts vom Juli 2008 an. Das Gericht ergänzte, dass der Braunfels durch seinen sehr späten Einspruch all seine Ansprüche verwirkt habe.
Möglich ist für den Architekten mit Büros in München und Berlin nun noch der Gang vor den Bundesgerichtshof.

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