26.06.2006

Zurückbehaltungsrecht bei unterschiedlichen Verträgen


Der Auftraggeber kann wegen vorhandener Mängel grundsätzlich nur dann Teile der Vergütung einbehalten, wenn es sich um den gleichen Vertrag handelt.

Der Auftraggeber kann wegen vorhandener Mängel grundsätzlich nur dann Teile der Vergütung einbehalten, wenn es sich um den gleichen Vertrag handelt. Ein Einbehalt von Geld wegen Mängeln aus einem anderen Vertrag kann nur dann in Betracht kommen, wenn zwischen den beiden Verträgen ein innerlich zusammenhängender Lebenssachverhalt vorhanden ist, z. B. eine Rahmenvereinbarung als Grundlage laufender Aufträge oder eine gemeinsame Ausschreibung verschiedener Einzelaufträge.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005, Az.: 22 U 99/04

Foto: 
Archives de la Collection de l’Art Brut, Lausanne

Foto: 
Archives de la Collection de l’Art Brut, Lausanne

https://detail-cdn.s3.eu-central-1.amazonaws.com/media/catalog/product/W/i/Willem-van-Genk-Megapolis-00_TT1500_van-genk-portrait_Kopie_1.jpg?width=437&height=582&store=de_de&image-type=image
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts zu erhalten.
Pflichtfelder
oder
Copyright © 2024 DETAIL. Alle Rechte vorbehalten.