20.02.2007 Alexander Tanner

Gemeinden fördern Dachausbau

In vielen Kommunen können Hausbesitzer Fördermittel für den Ausbau ihres Dachbodens beantragen. Zwingend notwendig sind bei einem solchen Ausbau die Einholung einer Baugenehmigung und die Beachtung bestimmter Sicherheitsvorschriften.

Das Ausbaupotenzial des Dachbodens ist bei vielen Häusern in Deutschland durchaus gegeben, besonders die Umgestaltung zu Hobbyräumen und normalem Wohnraum bietet sich oftmals an. Kommunen fördern den Dachausbau, weil es sich dabei um eine Wohnraumerweiterung handelt, die keine Veränderungen in der allgemeinen Infrastruktur mit sich bringt. Der Bauherren-Schutzbund rät Hausbesitzern, vor Beginn der Dachbodenarbeiten Fördergelder bei der jeweiligen kommunalen Verwaltung zu beantragen. Die Regelungen bezüglich der Baugenehmigung seien in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Während der Ausbau von einzelnen Räumen in einigen Ländern genehmigungsfrei sei, müsse für das Anbringen von Dachgauben und den Einbau kompletter Wohnungen oftmals eine Baugenehmigung eingeholt werden.

Beim Ausbau eines Dachbodens sollten Bauherren sich zudem über Vorschriften in den Landesbauordnungen informieren. Den Regelungen nach muss jedes Stockwerk durch eine Treppe mit Mindesbreite erreichbar sein, ein weiterer Rettungsweg sollte ebenfalls vorhanden sein. Hierbei reicht allerdings ein Fenster aus, welches mit einer Leiter erreichbar ist. Sind nur Dachflächenfenster geplant, muss eine Sonderlösung gefunden werden. Wer zusätzlichen Wohnraum schafft, muss in vielen Fällen auch für einen weiteren PKW-Stellplatz sorgen. Nach Angaben des Bauherren-Schutzbundes würden Bauherren von dieser Pflicht in vielen Fällen allerdings befreit.

Photo: Alain Bucher

Photo: Alain Bucher

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