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Am 01.01.2007 ist die BauGB-Novelle 2006 in Kraft getreten. Nur 2 ½ Jahre nach dem EAG-Bau soll das Bau- und Planungsrecht vereinfacht und beschleunigt werden.
Kern der Neuregelung ist die Einführung eines „beschleunigten Verfahrens“ für so genannte „Bebauungspläne der Innenentwicklung“. Nach einem neuen § 13a BauGB sollen für diese Bebauungspläne bestimmte Verfahrensschritte unterbleiben können. Umweltprüfung und Eingriffsausgleich können ebenfalls entfallen. Auch der Rechtsschutz wird weiter eingeschränkt. Insbesondere wird die Frist zur Einlegung von Normenkontrollen von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Eine Präklusion wird in § 47 VwGO neu eingeführt. Insgesamt kann die Neuregelung für bestimmte Planungen zu einer spürbaren Beschleunigung führen.
RA Maaß (ibr-online.de) hat in seinem Kurzaufsatz die Änderungen der BauGB besprochen.
Quelle: ir-online
BauGB-Novelle 2006
Am 01.01.2007 ist die BauGB-Novelle 2006 in Kraft getreten. Nur 2 ½ Jahre nach dem EAG-Bau soll das Bau- und Planungsrecht vereinfacht und beschleunigt werden.
Kern der Neuregelung ist die Einführung eines „beschleunigten Verfahrens“ für so genannte „Bebauungspläne der Innenentwicklung“. Nach einem neuen § 13a BauGB sollen für diese Bebauungspläne bestimmte Verfahrensschritte unterbleiben können. Umweltprüfung und Eingriffsausgleich können ebenfalls entfallen. Auch der Rechtsschutz wird weiter eingeschränkt. Insbesondere wird die Frist zur Einlegung von Normenkontrollen von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Eine Präklusion wird in § 47 VwGO neu eingeführt. Insgesamt kann die Neuregelung für bestimmte Planungen zu einer spürbaren Beschleunigung führen.
RA Maaß (ibr-online.de) hat in seinem Kurzaufsatz die Änderungen der BauGB besprochen.
Quelle: ir-online