09.04.2019

Betondeckung abmindern

Die seit Januar gültige abZ für feuerverzinkte Betonstähle bringt viele Neuerungen. Erstmals können auch weiterverarbeitete Bauprodukte wie Mattenkörbe, Haken, Schlaufen oder Bügel feuerverzinkt werden. Foto: Industrieverband Feuerverzinken e.V.

Feuerverzinkter Betonstahl ist seit 1981 in Deutschland bauaufsichtlich zugelassen (Zulassungs-Nr.: Z-1.4-165) und kommt in einer Vielzahl von Bereichen zur Anwendung. Der Einsatz von feuerverzinktem Betonstahl ist beispielsweise bei tausalzbelasteten Verkehrsbauten wie Brücken und Parkhäusern, Bauten in maritimer Atmosphäre, repräsentativen Sichtbetonkonstruktionen wie Weißbetonfassaden sowie für dünnwandige Konstruktionen empfehlenswert. Seit kurzen kommen auch Infraleichtbetonbauten hinzu.

Reduzierung der Betondeckung um bis zu 10 mm
Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurde unter anderem belegt, dass in karbonatisiertem Beton ein deutlicher korrosionsschutztechnischer Vorteil des feuerverzinkten Betonstahls gegenüber unverzinkten Betonstählen festzustellen war. In den Expositionsklassen XC1 bis XC4 ist daher eine Abminderung der Betonüberdeckung gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung möglich. Die Anforderungen an die Mindestbetonüberdeckung zur Sicherstellung des Verbundes bleiben davon unberührt. Bei der Festlegung der Mindestbetondeckung ist der jeweils größere Wert maßgebend, der sich aus den Verbund- bzw. Dauerhaftigkeitsanforderungen ergibt. In den Expositionsklassen XD und XS, in denen es um Bewehrungskorrosion durch Chloridbelastung geht, bietet eine Feuerverzinkung ebenfalls einen zusätzlichen Schutz. Eine Abminderung der Betondeckung für die Expositionsklassen XD und XS ist jedoch noch nicht möglich, da der Nutzungsdauerzugewinn derzeit nicht hinreichend quantifizierbar ist.

Allgemeine Hinweise
Generell gilt, dass feuerverzinkte Betonstähle wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton nach Eurocode 2 unter Beachtung der Regeln der Zulassung verwendet werden dürfen. Besondere Auflagen, die bei Entwurf und Bemessung, bei der Ausführung und beim Feuerverzinken zu beachten sind, sind in der Zulassung aufgeführt. Zulassungsinhaber der abZ ist das Institut Feuerverzinken. Es sind ausschließlich vom DIBt autorisierte Feuerverzinkungsunternehmen zum Feuerverzinken von Betonstählen gemäß Z-1.4-165 berechtigt.

Die aktualisierte abZ sowie eine Liste autorisierter Feuerverzinkungsunternehmen ist unter www.feuerverzinken.com/betonstahl zu finden. Unter dem gleichen Link kann ein White-Paper angefordert werden, das die Neuerungen der aktuellen abZ darstellt.

Foto: Industrieverband Feuerverzinken e.V. Mögliche Reduzierung der Mindestbetondeckung aus Dauerhaftigkeitsanforderung bei Verwendung von feuerverzinktem Betonstahl.

Foto: Industrieverband Feuerverzinken e.V. Die seit Januar gültige abZ für feuerverzinkte Betonstähle bringt viele Neuerungen.  Erstmals können auch weiterverarbeitete Bauprodukte wie Mattenkörbe, Haken, Schlaufen oder Bügel feuerverzinkt werden.

Foto: Industrieverband Feuerverzinken e.V. Ein White-Paper zur neuen Zulassung kann unter www.feuerverzinken.com/betonstahl angefordert werden.

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