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Gittertore für Sammelgarage
Trennwände für Parkboxen in Tiefgaragen schützen vor Vandalismus und Diebstahl. Zudem bieten sie brandschutztechnische Vorteile. Entsprechend der Brandschutzbestimmungen in Sammelgaragen ohne Sprinkleranlagen oder ähnlichen Löschvorrichtungen, dürfen Parkboxen zur Abtrennung von Parkplätzen nur mit Gittertoren, deren Maschenweite mindestens 90 mm beträgt, eingebaut werden. Dieser Beschluss wurde 2012 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) zur besseren Einseh- und Löschbarkeit gefasst. Die Gitterboxen von Käuferle erfüllen diese Brandschutzbestimmungen, die jedoch vom lokal zuständigen Feuerwehrbeauftragten abhängig sind. Käuferle GmbH & Co. KG bietet für Sammelgaragen die Stellplatzabtrennung »Standard SG« mit zwei verschiedenen Belägen an. Zum einen einen Belag aus Schweißgitter mit einer Maschenweite von 100 x 100 mm, zum anderen einen Belag mit Stabgitter mit einem Abstand größer als 90 mm. Durch die Verwendung von Aluminiumprofilen können die Gitter in den Torflügel eingelegt werden und müssen nicht auf den Torflügel montiert werden.

