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Gütliche Beilegung der Klagen gegen den Ausbau des Flugplatzes
Die im November 2005 erhobenen Klagen von Anwohnern und dem Naturschutzbund Deutschland gegen den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Schönhagen sind in der mündlichen Verhandlung, die am 22. Juni 2006 vor dem 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf dem Gelände des Flugplatzes stattgefunden hat, durch einen Vergleich beigelegt worden (zum Streitgegenstand siehe Pressemitteilung 25/2006).
Die beklagte Behörde - das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg - hat sich verpflichtet, den Planfeststellungsbeschluss um Regelungen zum Schutz des angrenzenden Europäischen Vogelschutzgebietes Nuthe-Nieplitz-Niederung zu ergänzen (insbesondere durch eine An- und Abflugregelung, die ein Überfliegen des Schutzgebietes vermeidet); ferner hat sie sich verpflichtet, weitere Lärmuntersuchungen durchzuführen und über Vorkehrungen zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm neu zu entscheiden. Die Klägerseite hat im Gegenzug unter anderem den Bau weiterer Abstellflächen für größere Luftfahrzeuge akzeptiert.
Quelle: OVG Berlin-Brandenburg
Die beklagte Behörde - das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg - hat sich verpflichtet, den Planfeststellungsbeschluss um Regelungen zum Schutz des angrenzenden Europäischen Vogelschutzgebietes Nuthe-Nieplitz-Niederung zu ergänzen (insbesondere durch eine An- und Abflugregelung, die ein Überfliegen des Schutzgebietes vermeidet); ferner hat sie sich verpflichtet, weitere Lärmuntersuchungen durchzuführen und über Vorkehrungen zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm neu zu entscheiden. Die Klägerseite hat im Gegenzug unter anderem den Bau weiterer Abstellflächen für größere Luftfahrzeuge akzeptiert.
Quelle: OVG Berlin-Brandenburg