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Baumaßnahmen auf Stützpunkten alliierter Streitkräfte, die von deutschen Bauverwaltungen durchgeführt werden, unterliegen dem deutschen Vergaberecht. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen von den Alliierten endfinanziert werden.
Vergabekammer Bund, Beschluss vom 20.12.2005, Az.: VK 2-159/05 und VK 2-156/05
Militärische Bauvergaben: Vergaberecht nach VOB
Baumaßnahmen auf Stützpunkten alliierter Streitkräfte, die von deutschen Bauverwaltungen durchgeführt werden, unterliegen dem deutschen Vergaberecht. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen von den Alliierten endfinanziert werden.
Vergabekammer Bund, Beschluss vom 20.12.2005, Az.: VK 2-159/05 und VK 2-156/05