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Richtlinien für nachhaltiges Bauen
Umsetzung am Beispiel der Gebäude des Umweltbundesamts - Rückblick und Ausblick
von Min.-Dir. Günther Hoffmann, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten
Im Jahr 2001 führte der Bund den Leitfaden "Nachhaltiges Bauen" ein. Das 2005 fertiggestellte Umweltbundesamt in Dessau wurde nach den hierin aufgeführten Richtlinien erbaut. Nun soll in einem Gebäude des UBA in Berlin die aktualisierte Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) umgesetzt werden.
Pilotprojekt für UBA in Berlin In einem ersten Pilotprojekt sollen die Anforderungen bei einem Gebäude des UBA in Berlin für etwa 35 Personen umfassend umgesetzt werden. Das Gebäude wird etwa 1.000 m2NGF haben. Der Kostenrahmen für das Projekt ist auf etwa 3 Mio. Euro beziffert. Das Gebäude ist als sogenanntes Null-Energiehaus konzipiert. Innerhalb der zuständigen Projektgruppe hat man sich darauf verständigt, darauf abzuzielen, den gesamten Energiebedarf des Gebäudes (Jahresbilanz) durch den Einsatz regenerativer Energien zu decken und somit neben dem Energieaufwand für den Gebäudebetrieb (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Beleuchtung und Kühlung) auch den gesamten nutzerspezifischen Energieaufwand (PC, Monitore, Drucker, Aufzug, Küchengeräte etc.) zu berücksichtigen. Damit wird das Ziel verfolgt, ein "Netto-Nullenergiehaus" zu konzipieren und zu bauen. Zur Begrenzung des Energiebedarfs wurde der Passivhausstandard zugrunde gelegt. Das für die Deckung des restlichen Energiebedarfs zu entwickelnde Technikkonzept wird auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bewertet. Hierzu wird insbesondere eine Lebenszyklusanalyse hinsichtlich der Kosten für die Umsetzung und des damit einhergehenden Ressourceneinsatzes durchgeführt. Auf dem Dach werden 380 PV-Module mit einer Leistung von etwa 58 kWPeak. installiert. Die Aufstellung der Module wurde hinsichtlich einer höchstmöglichen produzierten Jahres-Strommenge optimiert. Die Anlage wird ein Jahres-Stromertrag von etwa 48.000 kWh produzieren und damit den Jahres-Endenergiebedarf zur Versorgung des Gebäudes vollständig decken. Zum jetzigen Planungsstand betragen die Netto-Herstellungskosten für die Kostengruppen 300 (Hochbau) und 400 (TGA) etwa 1.850 /m2BGF. Sie liegen damit ca. 25 % über vergleichbaren durchschnittlichen Kosten. Auch unter Beachtung, dass der Anspruch beim UBA Berlin höher als in der EU-Richtlinie ist, besteht hier noch zu bearbeitendes Entwicklungspotential für das Gebäude und vergleichbare zukünftige Projekte.
Fazit Dieses und weitere Beispiele zeigen meines Erachtens eindrucksvoll, dass der Bund gestern wie heute das Baugeschehen mit innovativen Initiativen begleitet und neueste Forschungs- und Entwicklungsergebnisse eindrucksvoll umsetzt. Die Bundesregierung wird durch die konsequente Anwendung neuester Technologien und Materialien auch weiterhin in der Lage sein, nachhaltige und energieeffiziente Gebäude zu erstellen, die für vorbildliche Bauqualität in Deutschland sorgen.
Weiterführende Themen: Mit gutem Beispiel voran
Das Gebäude des Umweltbundesamtes (UBA) mit einer Bruttogeschossfläche von 40.000 m2 wurde im Jahr 2005 für 780 Mitarbeiter fertig gestellt. Durch energetisch hochwertige Bauteile in der Gebäudehülle wurde erreicht, dass sich das Gebäude im Grenzbereich zwischen Niedrigenergiehaus und Passivhaus befindet. Das Gebäude hat einen Jahresprimärenergiebedarf von 73 kWh/(m2a) und unterschreitet, die aktuelle EnEV um fast 50 %. Der gemessene Endenergieverbrauch liegt im Mittel bei 86 kWh/(m2a). Der jährliche Strombedarf im Planungsstand betrug 35 kWh/(m2BGFa). Maßgeblich verantwortlich hierfür sind Maßnahmen wie:
- Tageslichtnutzung
- energiesparende Leuchtmittel
- Tageslichtabhängige und/oder präsenzabhängige Beleuchtungssteuerung - Einsatz energieeffizienter Arbeitsmittel
- Druckverlustarme ventilatorgestützte Lüftung
- Kältebereitstellung vorrangig über Adsorptionskältemaschinen Die vielschichtigen Entscheidungsprozesse hinsichtlich des nachhaltigen Bauens beim UBA Dessau lassen sich u.a. an der Planung der Außenfassade darstellen, der die Erarbeitung eines Pflichtenheftes zu den Aspekten Ökologie, Energie und Lebenszykluskosten auf der Grundlage der Anforderungen des Leitfadens "Nachhaltiges Bauen" voraus ging. Die Entscheidung für das ausgeführte Holz-Fassadensystem war das Ergebnis umfangreicher Voruntersuchungen unter Einbeziehung von Ökologie, Ökonomie und Architektur nach kontroversen Diskussionen zur Gewichtung der einzelnen Nachhaltigkeitsindikatoren. Letztendlich entsprach sie der konsequenten Weiterführung der Wettbewerbsidee und damit dem ausdrücklichen soziokulturellen Anspruch des Nutzers. Das UBA Dessau wurde nachträglich hinsichtlich der Nachhaltigkeit zertifiziert; mit ca. 89 % Erfüllungsgrad erhielt es den Gold-Standard und ist auch heute noch eines der nachhaltigsten Gebäude in Deutschland. Neue Europäische Richtlinie Die aktuelle Bautätigkeit des Bundes ist geprägt durch die Umsetzung der aktualisierten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU). Sie fordert unter anderem, dass ab 2021 alle neu zu errichtenden Gebäude in der Europäischen Union Niedrigstenergiegebäude sind. Für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2019. Zwar muss der energetische Standard "Niedrigstenergiegebäude" erst noch auf nationaler Ebene definiert werden, aber es steht bereits heute fest, dass unsere zukünftigen Neubauten ihren Energiebedarf deutlich senken müssen und diesen minimierten Energiebedarf dann vorrangig durch erneuerbare Energien decken werden. Gleichzeitig gilt es, die Ansprüche des neuen BMVBS-Leitfadens "Nachhaltiges Bauen" umzusetzen.
- energiesparende Leuchtmittel
- Tageslichtabhängige und/oder präsenzabhängige Beleuchtungssteuerung - Einsatz energieeffizienter Arbeitsmittel
- Druckverlustarme ventilatorgestützte Lüftung
- Kältebereitstellung vorrangig über Adsorptionskältemaschinen Die vielschichtigen Entscheidungsprozesse hinsichtlich des nachhaltigen Bauens beim UBA Dessau lassen sich u.a. an der Planung der Außenfassade darstellen, der die Erarbeitung eines Pflichtenheftes zu den Aspekten Ökologie, Energie und Lebenszykluskosten auf der Grundlage der Anforderungen des Leitfadens "Nachhaltiges Bauen" voraus ging. Die Entscheidung für das ausgeführte Holz-Fassadensystem war das Ergebnis umfangreicher Voruntersuchungen unter Einbeziehung von Ökologie, Ökonomie und Architektur nach kontroversen Diskussionen zur Gewichtung der einzelnen Nachhaltigkeitsindikatoren. Letztendlich entsprach sie der konsequenten Weiterführung der Wettbewerbsidee und damit dem ausdrücklichen soziokulturellen Anspruch des Nutzers. Das UBA Dessau wurde nachträglich hinsichtlich der Nachhaltigkeit zertifiziert; mit ca. 89 % Erfüllungsgrad erhielt es den Gold-Standard und ist auch heute noch eines der nachhaltigsten Gebäude in Deutschland. Neue Europäische Richtlinie Die aktuelle Bautätigkeit des Bundes ist geprägt durch die Umsetzung der aktualisierten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU). Sie fordert unter anderem, dass ab 2021 alle neu zu errichtenden Gebäude in der Europäischen Union Niedrigstenergiegebäude sind. Für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2019. Zwar muss der energetische Standard "Niedrigstenergiegebäude" erst noch auf nationaler Ebene definiert werden, aber es steht bereits heute fest, dass unsere zukünftigen Neubauten ihren Energiebedarf deutlich senken müssen und diesen minimierten Energiebedarf dann vorrangig durch erneuerbare Energien decken werden. Gleichzeitig gilt es, die Ansprüche des neuen BMVBS-Leitfadens "Nachhaltiges Bauen" umzusetzen.