24.03.2026 Jakob Schoof

Rolle rückwärts im Heizungskeller?

Die Wärmepumpenbranche hat in den vergangenen Jahren einige konjunkturelle Höhe- und Tiefpunkte durchstehen müssen. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird es sicher nicht einfacher für sie. © ChatGPT 5

Am 24. Februar meldeten die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Jens Spahn und Matthias Miersch, Vollzug: Das in konservativen Kreisen verhasste „Heizungsgesetz“ von Robert Habeck wird abgeschafft. An seine Stelle soll nun das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ treten. Muss man sich diese Namensschöpfungen merken? Eher nicht. Bei beiden Gesetzentwürfen handelt es sich um Überarbeitungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit 2020 in Kraft ist. Ein erstes Eckpunktepapier zum neuen Gesetzentwurf liegt nun vor. Bis Ostern soll der Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht werden, und noch in der ersten Jahreshälfte soll das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. 

Auf der Bio-Treppe zum Klimaziel? 

Dem Koalitionspapier zufolge wird das neue Gesetz vor allem Änderungen beim Heizungstausch mit sich bringen: Die pauschale Vorgabe, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Ebenso die Beratungspflicht beim Heizungstausch. Gas und Öl halten wieder Einzug in die deutschen Heizungskeller. Genau dort will die Regierung auch ein neues Bauvorhaben beginnen: die „Bio-Treppe“. Deren genaues Steigungsmaß steht noch nicht fest, die Länge hat die Regierung schon bekannt gegeben: Vier Stufen soll es bis 2040 hinauf gehen. Gebaut werden soll die Treppe aus Biogas und –öl. Ob es davon überhaupt in ausreichender Menge geben wird, steht in den Sternen. Ebenso unsicher sind – sofern überhaupt vorhanden – die Vorteile des neuen Gesetzes für den Klimaschutz. Bezogen auf die Gebäudeheizung dürfte das neue Gesetz eher ein Modernisierungs-Verhinderungsgesetz werden. 

Die erste Stunde der Wahrheit erwartet die Bundesregierung bereits Ende März. Dann nämlich muss Umweltminister Carsten Schneider das nächste Klimaschutzprogramm vorlegen, weil Deutschland noch immer seine Klimaziele zu verfehlen droht. Wir dürfen jetzt schon gespannt sein, wie er der Welt vermitteln will, dass Deutschland beim Klima wieder auf Kurs kommt. Die angestrebten neuen Regelungen beim GEG dürften ihm die Argumentation nicht einfacher machen.

Für die Anbieter von Biogas in Deutschland dürfte das neue Gesetz ein wahres Konjunkturpaket werden. © ChatGPT 5

Wer vom Gesetzesentwurf profitiert und wer es kritisiert 

Freuen dürfte sich über das Koalitionspapier vor allem die deutschen Erd- und Biogasanbieter, die Betreiber der Erdgasnetze (darunter viele Stadtwerke) und diejenigen Teile der Heizungsbranche, die immer noch vor allem fossile Heizkessel verbauen. Beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden hatten diese 2024 noch immer einen Marktanteil von über 50 %. Noch lässt sich nicht seriös prognostizieren, zu welchen Einbußen beim Klimaschutz das neue Gebäudemodernisierungsgesetz führen wird. Kritik daran äußert aber nicht nur die Umweltverbände, sondern auch die Bundeszentrale Verbraucherschutz. Denn auch in Bezug auf die Kosten droht die Gasversorgung für neu eingebaute Heizungen zum explosiven Gemisch zu werden. Der fossile Teil wird durch die steigende CO2-Bepreisung belastet. Bei der Bio-Treppe drohen Preissteigerungen durch die zunehmende Nutzungskonkurrenz. Derzeit deckt Biogas rund 11 % des deutschen Gasverbrauchs. Das Bundesministerium für Landwirtschaft schreibt, dass es insbesondere bei der Biogaserzeugung aus Gülle und Mist noch erhebliche Potenziale gibt: „Aktuell wird etwa ein Drittel des vorhandenen Potenzials genutzt und nach Expertenmeinungen ist ein weiteres Drittel mit angemessenem Aufwand für die Biogasnutzung erschließbar.“ 

Konjunkturpaket für die Biogasbranche 

Allerdings sollen künftig nicht nur Gebäude mit Bioenergie beheizt werden, sondern auch Flugzeugbenzin ersetzt, Verbrennungsmotoren betankt und Industrieprozesse angetrieben werden. Es kann sein, dass für diese Zwecke künftig auch Wasserstoff in allerlei Farben – von grün über blau bis türkis – zur Verfügung steht. Doch auch dieser Brennstoff – den Robert Habeck einmal als „Champagner der Energiewende“ bezeichnete – ist heiß begehrt und für die Gebäudeheizung eigentlich zu schade. Auch Biogas-Importe aus dem Ausland dürften kaum weiterhelfen, weil auch unsere Nachbarn ambitionierte Ausbauziele für Bioenergie haben. Das gibt sogar die Regierungskoalition selbst in ihrem Eckpunktepapier zu. 
„Die angebliche ‚Technologieoffenheit' ist ein Geschenk für die Gaslobby, aber eine Kostenfalle für viele Privathaushalte“, schreibt der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer Pressmitteilung. Ins gleiche Horn stößt die Energiespar-Beratung co2online. Nur einen Tag nach der Bekanntgabe des Eckpunktepapers versprach der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch, den Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz verankern zu wollen. „Mit mir wird es kein Gesetz geben, das Mieterinnen und Mieter auf den Kosten sitzen lässt“, sagte er dem Magazin „Stern“. Zwar dürfen Vermieter mäßig oder schlecht gedämmter Häuser seit Anfang 2023 die CO2-Kosten nicht mehr unbegrenzt an ihre Mieter weiterreichen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Mehrkosten, die durch die „Bio-Treppe“ verursacht werden.

Neubau als Lichtblick, Bestandsheizungen als Problemfall 

Für den Klimaschutz bleibt in den kommenden Jahren nur die Hoffnung, dass die Realität ungeachtet des Gesetzentwurfs nicht stillsteht. Und das Versprechen der Koalition, die Sanierungsförderung für Gebäude mindestens bis 2029 fortsetzten zu wollen. 2024 wurden schon knapp 70 % aller Neubauten mit Wärmepumpen beheizt. Besonders hoch war die Quote bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Aber auch bei Mehrfamilienhäusern sank die Erdgasquote zuletzt auf knapp über 20 %. Der Trend dürfte weitergehen: Von allen 2024 neu genehmigten Wohngebäuden war in 81 % eine Wärmepumpe vorgesehen.

Im Wohngebäudebestand bietet sich ein ganz anderes Bild: Nur 4,4 % werden mit Wärmepumpe beheizt und noch immer 55 % mit Erdgas. Auch beim Heizungstausch im Bestand griffen die Gebäudebesitzer 2024 zu mehr als 50 % zum Erdgaskessel. Die Gründe hierfür sind vielfältig: hohe Investitionskosten für Wärmepumpen, Bestandsgebäude, deren Heizkörper ungeeignet sind für Wärmepumpen, oder Gas-Etagenheizungen, die sich nur mit viel Aufwand auf ein nicht-fossiles, zentrales Heizsystem umrüsten lassen. Bis in Deutschland der letzte Erdgaskessel stillgelegt wird, dürfte es also noch viele Jahre dauern. Dennoch wäre es falsch, im Fatalismus zu versinken. Denn im Kampf gegen den Klimawandel zählt jede Tonne CO2, die nicht in die Atmosphäre ausgestoßen wird.

Lesen Sie im zweiten Teil dieses Beitrags, welche Änderungen von der GEG-Novelle sonst noch zu erwarten sind und wozu die Bundesregierung derzeit noch jede Auskunft verweigert.


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