25.11.2021

Effizienzhaus 40 für alle

Foto: Daniel Bleyenberg/pixelio

178 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag, mit dem die Spitzen der voraussichtlichen Ampelkoalition am 25. November in Berlin an die Öffentlichkeit gingen. Fünf Seiten davon sind dem Thema Wohnen und Bauen gewidmet – und obendrein, erstmals seit langer Zeit, ein eigenes Ministerium, das wohl die SPD besetzen soll.
Viele Versprechen, die der Vertrag enthält, haben zuvor auch andere gemacht – und sind daran gescheitert. So heißt es zum Beispiel: „Wir werden durch serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau senken“, und kurz darauf: „Wir wollen die Prozesse der Normung und Standardisierung so anpassen, dass Bauen günstiger wird.“

Das Sanieren soll seriell werden – und 400.000 neue Wohnungen pro Jahr entstehen
Doch der Koalitionsvertrag enthält auch konkrete Vorhaben. So sollen das modulare und serielle Bauen durch Typengenehmigungen beschleunigt und das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt werden. Auch die Förderung für serielle Sanierungen im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) wollen die Koalitionäre ausweiten.
Schon die scheidende Bundesregierung hatte beschlossen, die Förderung für Neubauten im KfW-55-Standard ab März 2022 auslaufen zu lassen. An seine Stelle soll nun ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau entstehen, das „insbesondere die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche fokussiert“. Darüber hinaus wollen die Ampelkoalitionäre die lineare Abschreibung für neue Wohnbauten von 2 auf 3% pro Jahr anheben. Auch das soll dafür sorgen, dass in Deutschland künftig 400.000 Wohnungen pro Jahr neu entstehen.

Strengere Standards im Gebäudeenergiegesetz
Ziemlich konkret wird der Vertrag, wenn es um die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geht: Ab dem 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Ebenfalls ab 2025 soll für alle Neubauten der Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 zur Pflicht werden. Die bisherige Innovationsklausel im GEG will die neue Regierung aber fortschreiben – es sollen also weiterhin auch andere Lösungen möglich sein, die zu gleich viel CO2-Einsparung führen wie das Effizienzhaus 40.
Schon zum 1. Januar 2024 werden die Standards für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden „so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem Effizienzhaus 70 entsprechen“. Inwieweit diese Vorgabe dann auch für Einzelmaßnahmen wie Dach- oder Fassadensanierungen gilt, bleibt abzuwarten: Für diese schreibt das GEG derzeit lediglich Mindest-U-Werte vor, die die sanierten Gebäudekomponenten einhalten müssen.

Neuaufteilung der Heiz- und CO2-Kosten
Bei der vieldiskutierten Frage, wie die Energie- und vor allem die CO2-Kosten künftig zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden sollen, lässt sich die neue Koalition mehrere Optionen offen. Die bisherige Lösung, bei denen der Mieter alles zahlt, soll jedoch Mitte 2022 definitiv ein Ende finden.
Konkret heißt es: „Um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden, prüfen wir einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete. Im Zuge dessen wird die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen in diesem System aufgehen.“ Der zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlende CO2-Preis soll zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Dabei bevorzugt die Koalition ein Modell, das die Deutsche Energie-Agentur (dena) Anfang 2021 vorgestellt hatte und bei dem sich die Kostenaufteilung nach dem Energiestandard des Gebäudes richtet. Bei sehr ineffizienten Häusern (Effizienzklassen G und H) sollen Vermieter die kompletten CO2-Kosten tragen, bei Häusern der Effizienzklassen A und B dagegen allein die Mieter. Für die Effizienzklassen dazwischen ist ein Stufenmodell geplant (Klassen C und D: 70% Mieteranteil, Klassen E und F: 40% Mieteranteil). Gelingt die Einführung dieses Modelles nicht bis zum 1. Juni 2022, soll eine Alternative greifen: Dann werden die Kosten zwischen Mietern und Vermietern hälftig geteilt.

Ressourcenpass für Betrachtung der Grauen Energie
In einem weiteren Punkt greift der Koalitionsvertrag ein Anliegen auf, das vor allem Architektenverbände, aber auch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) immer wieder gefordert hatten. So heißt es auf Seite 90 des Koalitionsvertrags: „Wir werden die Grundlagen schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten zu können. Dazu führen wir unter anderem einen digitalen Gebäuderessourcenpass ein. So wollen wir auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft kommen. Außerdem werden wir eine nationale Holzbau-, Leichtbau- und Rohstoffsicherungsstrategie auflegen.“

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