09.06.2010

EU erhöht Anforderungen an Energieausweise für Gebäude

Strengere Qualitätsvorschriften für Energieausweise sowie der Niedrigst-Energiestandard für alle Neubauten ab 2021 sind die wesentlichen Neuerungen, die die novellierte EU-Gebäuderichtlinie vorsieht. Das Europäische Parlament hat die Direktive am 18. Mai 2010 verabschiedet.
Die Qualität von Energieausweisen für Gebäude soll in Deutschland und anderen europäischen Ländern deutlich gesteigert werden. Das fordert die am 18. Mai vom Europäischen Parlament verabschiedete Novelle der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive). Die Verschärfung der Anforderungen an Energieausweise durch die EU ist angesichts vieler mangelhafter Angebote auf dem Markt ein wichtiges Signal für mehr Qualität“, kommentierte Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie fordert die Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems, das auch Stichproben der ausgestellten Energieausweise umfasst. Ein Energieausweis muss zukünftig außerdem zwei Maßnahmenpakete mit Hinweisen zur Umsetzung enthalten, eines für eine umfassende energetische Sanierung und eines für eine Modernisierung von einzelnen Bauteilen. Eine Liste der Energieausweisaussteller soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Von der Nische zum Standard: Neubauten fast ohne Energieverbrauch

Zudem fordert die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie von den Mitgliedstaaten, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen. Ab 2021 sollen alle Neubauten in der EU sogenannte Niedrigstenergiegebäude sein. Neubauten von Behörden sollen bereits ab 2019 diese Anforderung erfüllen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der Niedrigstenergiehäuser auch im Gebäudebestand zu erhöhen. Die genaue Definition von „Niedrigstenergie“ bleibt indessen den einzelnen EU-Ländern überlassen, wenn sie die EU-Richtliniennovelle in nationales Recht umsetzen. Hierzu haben die EU-Länder bis 2012 Zeit.

Im Text der Richtlinie heißt es lediglich, der Gesamtenergiebedarf eines Niedrigstenergiegebäudes müsse sehr gering sein oder nahe bei Null liegen. „Nach unserer ersten Einschätzung ist die Erfüllung dieser Anforderungen technisch und wirtschaftlich machbar“, sagte dena-Geschäftsführer Kohler. Um die Umsetzbarkeit der Novelle in Deutschland zu prüfen und Niedrigstenergiestandards zu entwickeln, plant die dena in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium ein Pilotprojekt durchzuführen.

Foto: Deutsche Energieagentur (dena)

Die wichtigsten Änderungen der EPBD lauten:

1. Mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis: Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass der Energiekennwert in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bereits bisher muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu ist dagegen, dass der Ausweis Käufern bzw. Mietern nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages auch ausgehändigt werden muss.

2. Maßnahmenpakete: Der Energieausweis muss künftig zwei Maßnahmenpakete beinhalten. Eines davon soll konkrete Maßnahmen für eine umfassende Sanierung enthalten, das andere Vorschläge für einzelne Bauteile, die unabhängig von einer umfangreichen Sanierung verbessert werden können. Die Hinweise zur Modernisierung können auch Angaben zur Amortisationsdauer beinhalten.

3. Qualitätssicherung von Energieausweisen: Alle Mitgliedsstaaten müssen ein unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise implementieren. Dieses kann auch von unabhängigen Institutionen übernommen werden und muss Stichproben der ausgestellten Energieausweise beinhalten. Auf Nachfrage müssen Energieausweise den prüfenden Behörden zugänglich gemacht werden.

4. Experten für den Energieausweis: Die Mitgliedsstaaten haben dafür Sorge zu tragen, dass Energieausweise in unabhängiger Weise von qualifizierten und/oder zugelassenen Experten ausgestellt werden. Zudem soll jedes EU-Mitgliedsland eine Liste von Energieausweisausstellern der Öffentlichkeit zugänglich machen und regelmäßig aktualisieren.

5. Aushangpflicht: Künftig muss der Energieausweis in allen öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr ausgehängt werden, sofern die Nutzflächen größer als 500m² (bisher: 1000m²) sind. Ab 2015 sinkt dieser Grenzwert auf 250 m².

6. Niedrigstenergiestandard für Neubauten: Ab 2021 sollen EU-weit alle Neubauten als Niedrigstenergiehäuser („nearly zero-energy buildings“) errichtet werden. Bei Niedrigstenergiehäusern liegt der Energiebedarf fast bei Null. Bereits ab 2019 müssen diesem Standard all jene neuen Gebäude entsprechen, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt bzw. erworben werden. Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn die Maßnahme ökonomisch oder technisch nicht sinnvoll ist.

7. Keine 1000 m²-Grenze bei Sanierungen mehr: Werden Gebäude einer umfassenden Sanierung unterzogen, müssen diese oder ihre Gebäudeteile Mindestanforderungen erfüllen. Diese energetischen Mindestanforderungen werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt. Bislang galt diese Maßgabe EU-weit erst für Gebäude ab 1000m² Nutzfläche. In Deutschland ist die neue, verschärfte Anforderung jedoch bereits durch die EnEV 2009 erfüllt.


dena-Energieeffizienzkongress

Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie und weitere Themen der EU-Energiepolitik stehen auch auf der Agenda des dena-Energieeffizienzkongresses am 12. und 13. Oktober in Berlin. Auf dem Kongress geht es um Strategien und Instrumente für die Energiesysteme und -märkte der Zukunft: von der Steigerung der Energieeffizienz im Gebäude- und Verkehrsbereich über intelligente Netze und den Ausbau regenerativer Energien bis hin zu internationalen Effizienzpartnerschaften.

Weitere Informationen zur EU-Gebäuderichtlinie
Informationen zum dena-Energieeffizienzkongress

Foto: Deutsche Energieagentur (dena)

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