FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum DETAIL Award 2022.

Sollten Sie weitere Fragen zum Einreichungsprozess haben, senden Sie bitte eine E-Mail an detailaward@detail.de.

1. Ist es möglich, ein Projekt ein zweites Mal einzureichen, wenn es bereits einmal zum DETAIL Preis 2020 eingereicht, aber nicht ausgezeichnet wurde?
Gerne können Sie das Projekt erneut einreichen, soweit es die Ausschreibungskriterien erfüllt. Zum DETAIL Award 2022 sind weltweit realisierte Projekte jeglicher Gebäudetypen zugelassen, die nach dem 1. Januar 2019 fertiggestellt wurden. Es können sowohl Neubauprojekte, Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Bauingenieure, Tragwerksplaner, Innenarchitekten, Designer und Fachingenieure, sowie Hochschuldozenten von Architekturhochschulen.

2. Darf für den DETAIL Award nur ein Detail oder ggf. auch mehrere Details aus einem Bauvorhaben vorgestellt werden?
Gerne können Sie im Rahmen des frei zu gestaltenden Projektblatt mehrere Details vorstellen. Das gewichtigste und aussagekräftigste Detail sollte bitte separat im Rahmen der einzureichenden Bildmaterialien eingereicht werden.

3. Sind die Baukosten verpflichtend zu nennen? Werden diese veröffentlicht?
Baukosten sind im Rahmen des Wettbewerbs verpflichtend zu nennen. Die Kosten werden aber bei einer möglichen Veröffentlichung auf Wunsch nicht genannt und sind für eine Veröffentlichung auch nicht verpflichtend. Sie liegen vorerst im Rahmen des Wettbewerbs nur der Vorjury und Jury zur Information vor.

4. Welche Kosten fallen für die Teilnahme an?
Mit der vollständigen Einreichung der Unterlagen wird die Bearbeitungsgebühr fällig, die über das Portal XING beglichen wird.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt für den DETAIL Preis 125 EUR für ein Projekt, 185 EUR für zwei Projekte und 225 EUR für drei Projekte. Für den DETAIL Preis für Studierende und Hochschulen ist nur eine Projekteinreichung möglich zu einer Bearbeitungsgebühr von 95 EUR. Erst mit Eingang der Bearbeitungsgebühr ist die Anmeldung erfolgreich abgeschlossen.

5. Was ist unter folgendem Satz der Auslobung zu verstehen: Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine Teilnahmeberechtigung nachweisen und alle Entwurfsverfasser müssen genannt werden. Was genau ist mit Teilnahmeberechtigung gemeint? 
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Bauingenieure, Tragwerksplaner, Innenarchitekten, Designer und Fachingenieure, sowie Hochschuldozenten von Architekturhochschulen.

6. Die Zeitschrift DETAIL ist bekannt für schlichte, präzise Darstellungen. Wird für die Bewerbung empfohlen Detailpläne schon für die Einreichung zu überarbeiten oder ist die Einreichung von Revisionsplänen möglich?
Für die Einreichung gibt es keine verbindlichen Vorgaben, wie die Pläne gezeichnet sein müssen. Wir empfehlen Ihnen die Darstellungsweise, die Ihrer Meinung nach die Qualität Ihres Projektes am besten zur Geltung bringt. Die Art der Darstellung obliegt Ihnen.

7. Darf eine erläuternde Videoaufnahme eingereicht werden, bei dem die dynamischen oder beweglichen Eigenschaften des Projekts sichtbar werden? Darf ein Link zur Videoaufnahme in YouTube oder ein Link in der eigenen Homepage zwecks Erklärung benannt werden? Gilt eine Fotoaufnahme des Raums mit drei kleinen Details, die besondere Effekte des farbigen Lichtwechsels zeigen, als ein Bild?
Für eine Vergleichbarkeit der Projekte ist eine Einreichung einer Videoaufnahme leider nicht möglich. Gerne können Sie jedoch im Erläuterungstext den Link zur Videoaufnahme vermerken. Die Fotoaufnahme des Raumes mit drei kleinen Details zu farbigen Lichteffekten wird als ein Bild anerkannt.

1. Ist es möglich, ein Projekt ein zweites Mal einzureichen, wenn es bereits einmal zum DETAIL Preis 2020 eingereicht, aber nicht ausgezeichnet wurde?
Gerne können Sie das Projekt erneut einreichen, soweit es die Ausschreibungskriterien erfüllt. Zum DETAIL Award 2022 sind weltweit realisierte Projekte jeglicher Gebäudetypen zugelassen, die nach dem 1. Januar 2019 fertiggestellt wurden. Es können sowohl Neubauprojekte, Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Bauingenieure, Tragwerksplaner, Innenarchitekten, Designer und Fachingenieure, sowie Hochschuldozenten von Architekturhochschulen.

 

2. Darf für den DETAIL Award nur ein Detail oder ggf. auch mehrere Details aus einem Bauvorhaben vorgestellt werden?
Gerne können Sie im Rahmen des frei zu gestaltenden Projektblatt mehrere Details vorstellen. Das gewichtigste und aussagekräftigste Detail sollte bitte separat im Rahmen der einzureichenden Bildmaterialien eingereicht werden.

 

3. Sind die Baukosten verpflichtend zu nennen? Werden diese veröffentlicht?
Baukosten sind im Rahmen des Wettbewerbs verpflichtend zu nennen. Die Kosten werden aber bei einer möglichen Veröffentlichung auf Wunsch nicht genannt und sind für eine Veröffentlichung auch nicht verpflichtend. Sie liegen vorerst im Rahmen des Wettbewerbs nur der Vorjury und Jury zur Information vor.

 

4. Welche Kosten fallen für die Teilnahme an?
Mit der vollständigen Einreichung der Unterlagen wird die Bearbeitungsgebühr fällig, die über das Portal XING beglichen wird.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt für den DETAIL Preis 125 EUR für ein Projekt, 185 EUR für zwei Projekte und 225 EUR für drei Projekte. Für den DETAIL Preis für Studierende und Hochschulen ist nur eine Projekteinreichung möglich zu einer Bearbeitungsgebühr von 95 EUR. Erst mit Eingang der Bearbeitungsgebühr ist die Anmeldung erfolgreich abgeschlossen.

 

5. Was ist unter folgendem Satz der Auslobung zu verstehen: Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine Teilnahmeberechtigung nachweisen und alle Entwurfsverfasser müssen genannt werden. Was genau ist mit Teilnahmeberechtigung gemeint? 
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Bauingenieure, Tragwerksplaner, Innenarchitekten, Designer und Fachingenieure, sowie Hochschuldozenten von Architekturhochschulen.

 

6. Die Zeitschrift DETAIL ist bekannt für schlichte, präzise Darstellungen. Wird für die Bewerbung empfohlen Detailpläne schon für die Einreichung zu überarbeiten oder ist die Einreichung von Revisionsplänen möglich?
Für die Einreichung gibt es keine verbindlichen Vorgaben, wie die Pläne gezeichnet sein müssen. Wir empfehlen Ihnen die Darstellungsweise, die Ihrer Meinung nach die Qualität Ihres Projektes am besten zur Geltung bringt. Die Art der Darstellung obliegt Ihnen.

 

7. Darf eine erläuternde Videoaufnahme eingereicht werden, bei dem die dynamischen oder beweglichen Eigenschaften des Projekts sichtbar werden? Darf ein Link zur Videoaufnahme in YouTube oder ein Link in der eigenen Homepage zwecks Erklärung benannt werden? Gilt eine Fotoaufnahme des Raums mit drei kleinen Details, die besondere Effekte des farbigen Lichtwechsels zeigen, als ein Bild?
Für eine Vergleichbarkeit der Projekte ist eine Einreichung einer Videoaufnahme leider nicht möglich. Gerne können Sie jedoch im Erläuterungstext den Link zur Videoaufnahme vermerken. Die Fotoaufnahme des Raumes mit drei kleinen Details zu farbigen Lichteffekten wird als ein Bild anerkannt.

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