Keine Photovoltaikanlage auf denkmalgeschütztem Hof

Das Interesse eines Grundeigentümers, einen Beitrag zur Förderung regenerativer Energien zu leisten, ist nicht höherwertiger als der Schutz eines Baudenkmals, urteilte das VG Düsseldorf am 26. Oktober 2009.
Streitgegenstand war die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach 9 Abs.1a DSchG NRW, um die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer denkmalgeschützten Hofanlage zu ermöglichen.
Genehmigungsvoraussetzung "keine entgegenstehende Gründe des Denkmalschutzes"
Bei diesem Tatbestandsmerkmal handele es sich um einen vollständig gerichtlich überprüfbaren Rechtsbegriff: geprüft werde der jeweilige Einzelfall anhand der Qualität des jeweils zu schützendes Denkmals sowie der Schutzziele und -zwecke des Denkmalschutzes. Dabei werde eine Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und den privaten Interessen getroffen, bei der sich die privaten Interessen um so eher durchsetzen könnten, umso geringer die denkmalrechtlichen Beeinträchtigungen seien.
Hier: unangemessene nachteilige Beeinträchtigung
Hier handele es sich um eine geschlossene recht intakte Backsteinhofanlage. Wegen der flächenmäßigen Größe (265 qm Solarfläche) und der zu verwendenden Materialien hebe sich die geplante Dachfläche optisch deutlich von dem Baudenkmal ab. Der Eindruck der Geschlossenheit zwischen Backsteinbau und Dachfläche gehe durch die Solaranlage verloren. Die Größe der Solarelemente, die Einfassung in Aluminiumrahmen, deren glatte Oberfläche und die spiegelnde Wirkung seien eindeutige Fremdkörper, so dass eine unangemessene nachteilige Beeinträchtigung zu befürchten sei, folgte das Gericht der Argumentation der Denkmalschutzbehörde. Die wirtschaftlichen Interessen des Bauherren wögen nicht so schwer, dass diese Beeinträchtigung zu rechtfertigen sei. Daher sei die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu verweigern.

https://detail-cdn.s3.eu-central-1.amazonaws.com/media/catalog/product/2/6/26544_561_200_102_9.jpg?width=437&height=582&store=de_de&image-type=image
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts zu erhalten.
Pflichtfelder
oder
Copyright © 2024 DETAIL. Alle Rechte vorbehalten.