Frauke Ley, LexisNexis
Neueste Beiträge
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Unwirksamer Bebauungsplan gilt bis zur formellen Aufhebung fort
Erkennt eine Gemeinde die Unwirksamkeit eines eigenen Bebauungsplans, hat sie nur die Möglichkeit, den Plan in einem Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben oder zu ändern und dabei ggf. einen Antrag auf Zurückstellung nach § 15 BauGB zu stellen oder eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB zu erlassen.
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Strenge Anforderungen an "erdrückende Wirkung" von Bauvorhaben
Unter Zusammenfassung seiner bisherigen Rechtsprechung erläutert das OVG Niedersachsen im Beschluss vom 15.01.2007 die Voraussetzungen an eine nachbarrechtsverletzende erdrückende Wirkung von Bauvorhaben.
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Amtshaftung wegen rechtswidriger Verzögerung einer Baugenehmigung
Ein Amtshaftungsanspruch kann sich auch daraus herleiten, dass die zeitliche Geltungsdauer der Veränderungssperre nicht beachtet worden ist, urteilte der BGH am 30.11.2006 - III ZR 352/04.
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Werbemast stört technisches Denkmal
Ein 55 m hoher Werbemast darf wegen optischer Beeinträchtigungen des unter Denkmalschutz stehenden Förderturms der ehemaligen Grube Georg nicht errichtet werden, weil die Errichtung gegen das im regionalen Raumordnungsprogramm formulierte Ziel der Raumordnung "Bewahrung vor dominierenden landschaftsprägenden Gesamtanlagen mit erheblicher Fernwirkung" und damit gegen § 1 Abs. 4 BauGB verstößt.
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Vorzelt baugenehmigungspflichtig
Dauercamper, die an ihren Wohnwagen fest verankerte geräumige Vorzelte anbringen, benötigen dafür eine Baugenehmigung. Im Vergleichswege wurde eine Klage gegen eine Abbauverfügung vor dem VG Minden am 15.08.2006 (Az.: 1 K 347/05) beendet.
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Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenstadtentwicklung der Städte
Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung das Bau- und Planungsrecht im Bereich Innenstadtentwicklung vereinfachen und beschleunigen. Dazu werden insbesondere das BauGB und die Verwaltungsgerichtsordnung geändert.