Vorzelt baugenehmigungspflichtig

Dauercamper, die an ihren Wohnwagen fest verankerte geräumige Vorzelte anbringen, benötigen dafür eine Baugenehmigung. Im Vergleichswege wurde eine Klage gegen eine Abbauverfügung vor dem VG Minden am 15.08.2006 (Az.: 1 K 347/05) beendet.

Hintergrund der Überprüfungen des Bauordnungsamtes in Delbrück auf dem Campingplatz war eine Explosion einer Gasflasche im Jahr 1998, bei der ein Camper ums Leben gekommen war. Die Stadt Delbrück verschärfte daraufhin ihre Sicherheitsüberprüfungen. Im Rahmen dieser Überprüfungen fielen zwei Wohnwagen auf, an denen Vorzelte angebracht waren, die einem festen Anbau entsprachen.

Reaktion des Bauordnungsamtes
Das Bauordnungsamt stellte fest, dass diese Vorzelte bauordnungsrechtlich auf dem Campingplatz nicht genehmigungsfähig seien. Es erließ daher Abbauverfügungen gegen die Eigentümer. Dagegen reichten die Eigentümer Klage ein.

Vergleich
Das VG Minden stellte fest, dass die Stadt rechtens gehandelt hat. Da die Eigentümer, die seit Jahrzehnten auf dem Campingplatz einen Großteil ihrer Zeit verbrachten, schon sehr betagt waren, ließ die Stadt sich auf einen Vergleich ein, wonach die Abbauverfügung bis zur Nutzungsaufgabe durch diese Eigentümer nicht vollstreckt wird.

Quelle: LexisNexis

Foto: Institute for Lightweight Structures Archive

Foto: Institute for Lightweight Structures Archive

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