// Check if the article Layout ?>
Bauleitplanung ist Bürgerbegehren nicht zugänglich

Ist eine Frage der Bauleitplanung nur formell "in ein anderes Gewand" gekleidet, kann ein Bürgerbegehren dazu unzulässig sein. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat am 11. März 2009 in einem Fall entschieden, bei dem es um das Freihalten von Bebauung oder Nutzung eines gemeindlichen Grundstücks als Gewerbefläche ging.