BGH-Entscheid zur Übernahme von Baukostengarantien

Planungsbüros werden immer häufiger dazu gedrängt, vertragliche Vereinbarungen einzugehen, die auf die Sicherung der vorgesehenen Baukosten abheben. Der BGH hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen, die unter anderem auch in Bezug auf das mögliche „Erfolgshonorar“ für die Kosteneinhaltung Klarheit schafft.

Im vorliegenden Fall hatte das Planungsbüro vertraglich eine Garantie für die Einhaltung einer bestimmten Baukostensumme abgegeben. Sollte die Bausumme unterschritten werden, würde das Planungsbüro den Differenzbetrag als Prämie erhalten. Sollten die Kosten überschritten werden, hätte das Büro dem Auftraggeber den überschreitenden Betrag voll erstatten müssen. Für den Auftraggeber war die Vereinbarung  also praktisch eine Festpreisvereinbarung mit Belobungs- oder Bestrafungsszenario.

Der BGH hat klargestellt, dass eine solche Vereinbarung wirksam ist und dass die „Prämie“ nicht dem Preisrecht der HOAI unterfällt (BGH, Urteil vom 22.11.2012 Az. VII ZR 200/10). Nichtsdestotrotz hat der BGH in seiner Urteilsbegründung von der Vereinbarung einer solchen Festpreisgarantie abgeraten, weil sie für Planer hohe, ja unkalkulierbare Risiken birgt.

Planungsbüro professionell geht in der Ausgabe 2/2013 der Frage nach, mit welchen Vereinbarungen und Vertragsklauseln Planungsbüros dem Bauherren-Wunsch nach Kostensicherheit auch entsprechen können, ohne größte finanzielle Risiken einzugehen.

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Foto: Thomas-Siepmann / pixelio.de

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