27.07.2010

Endlich Klarheit bei der Förderung erneuerbarer Energien

Foto: Dmitry Chebanenko

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat zwei wichtige Weichen in der Förderung erneuerbarer Energien gestellt: Die Gelder im Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung „erneuerbarer“ Wärme fließen wieder, und beim Solarstrom haben sich Bund und Länder auf einen Fahrplan für die Kürzung der Einspeisevergütungen geeinigt.
Zwei wichtige „Hängepartien“ gab es in der deutschen Energiepolitik im ersten Halbjahr 2010: Monatelang blockierte eine Haushaltssperre die Gelder des Marktanreizprogramms, das die Nutzung von Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen und Kraft-Wärmekopplung zur Wärmeerzeugung fördert. Und mindestens ebenso lang rangen Bund, Länder und Interessenverbände darum, wie stark die Einspeisevergütungen für Solarstrom in diesem Jahr abgesenkt werden sollen.

Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm beendet

Beide Hängepartien sind nun beendet; Hersteller, Handwerk und Bürger haben wieder Planungssicherheit. Am 7. Juli hob der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Haushaltssperre in Höhe von 115 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm (MAP) auf und beendete gleichzeitig den noch am 3. Mai verkündeten Programmstopp. Seit dem 12. Juli nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge für Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen entgegen. Die Förderung von Mono-KWK-Anlagen bleibt aber bis auf weiteres ausgesetzt.

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm:

- Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.

- Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.

- Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.

- Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Anforderungen an die Effizienz. Die Geräte erhalten nur noch eine Förderung, wenn sie mindestens folgende Jahresarbeitszahlen erreichen:
Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,7
Sole/Wasser-Wärmepumpen: 4,3
Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 4,3
Gasbetriebene Wärmepumpen: 1,3

- Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.

- Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des MAP, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.

- Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

In einem Papier des Bundesumweltministeriums heißt es zum MAP: „Das MAP ist das wichtigste Investitionsförderprogramm für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Geld ist sehr gut eingesetzt, denn mit dem Fördervolumen von 380 Millionen werden indiesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst.“

Um so unverständlicher erscheint die zwischenzeitliche Aussetzung der Förderung. Nach Angaben des Internetportals EnBauSa ist die Nachfrage nach den entsprechenden Heizsystemen seit Verhängung der Haushaltssperre drastisch eingebrochen – bei Holzzentralheizungen um rund 40% und bei der Solarthermie um über 25%.

Der Hersteller von Solarwärmeanlagen Soli fer Solardach GmbH bemerkt denn auch in einem Kommentar süffisant: „ Ein Wort zur Intelligenz des politischen Verhaltens: Will man das Handwerk vernichten, muss man es anstellen wie in den vergangenen Monaten. Die Bürger (die sogenannten Endverbraucher) muss man nur gründlich verunsichern, damit sie vernünftige Entscheidungen vertagen. Wovon die Handwerker in der Zwischenzeit die Löhne ihrer Mitarbeiter bezahlen und den Mehrwert schaffen, der dann die nächsten Steuereinnahmen generiert - das muss man nur ebenso gründlich ignorieren.

Noch einmal in das Stammbuch der Politiker: Die Volkswirtschaft läuft rund, der Rubel rollt, die Steuereinnahmen fließen, wenn kluge Programme wie das MAP funktionieren - denn es schubst die Bürger, das Vernünftige lieber heute als morgen zu tun. Umgekehrt: Es geht auch ohne das MAP, denn Solarthermie (der Nutz-
klasse MX) rechnet sich auch ohne Fördermittel.

Das Einzige, was man der Volkswirtschaft nicht antun darf: Rechts blinken und links abbiegen. Das haben Regierungen und Parlamente in den vergangenen Jahren so oft gemacht, dass die Bürger im Zweifel nichts tun - und abwarten, bis es mal wieder geradeaus geht.“

Kürzung der Einspeisevergütung festgelegt

Fast gleichzeitig einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf die Kürzung der Solarstromvergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Rückwirkend zum 1. Juli soll die Vergütung für Dachflächenanlagen um 13 Prozent, für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen (dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte) um 8 Prozent sowie für Anlagen auf sonstigen Freiflächen (also beispielsweise in Gewerbegebieten) um 12 Prozent fallen. Dies sind jeweils 3 Prozent weniger als im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die komplette Streichung der Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen.

Die zusätzliche, 3-prozentige Kürzung der Vergütung ist nicht aufgehoben, sondern lediglich aufgeschoben: Sie soll zum 1. Oktober 2010 folgen. Beide Kürzungen sind „Einmalaktionen“, die nach Auffassung der Bundesregierung notwendig geworden waren, um die Förderung an die gesunkenen Preise für Photovoltaikanlagen anzupassen. Schon bislang sieht das EEG eine jährliche Kürzung der Einspeisevergütung um rund 10% vor.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen sagte zu dem nun gefundenen Kompromissvorschlag: „Diese Absenkung ist überfällig. Denn die Schere zwischen rasch sinkenden Anlagenkosten und nur langsam sinkenden Vergütungssätzen hat sich in den letzten Monaten immer weiter geöffnet. Wenn Investoren unakzeptable Renditen erzielen, die die Mehrheit der Verbraucher über die Stromrechnung bezahlt haben, dann diskreditiert dies den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt.“
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