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Schadensersatz bei verzögerter Baugenehmigung

Verweigert eine Behörde zu Unrecht eine Baugenehmigung, so hat der Bauherr Anspruch auf Schadenersatz. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena macht Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam.
Im zu entscheidenden Fall hatte eine Baubehörde über Monate hinweg schuldhaft die Erteilung einer Baugenehmigung verzögert. Erst eine verwaltungsgerichtliche Klage verhalf dem Bauherren zu seiner Baugenehmigung. Inzwischen waren jedoch rund zehn Monate vergangen und die Preise für das Baumaterial gestiegen.
Das OLG sprach dem Bauherrn einen Anspruch auf Schadenersatz zu. Die Kommune muss den Differenzbetrag eventuell gestiegener Finanzierungskosten sowie zwischenzeitlich eingetretener Preissteigerungen für Baumaterialien zahlen (Az. 3 U 132/03).
Quelle: Quelle Bausparkasse
Im zu entscheidenden Fall hatte eine Baubehörde über Monate hinweg schuldhaft die Erteilung einer Baugenehmigung verzögert. Erst eine verwaltungsgerichtliche Klage verhalf dem Bauherren zu seiner Baugenehmigung. Inzwischen waren jedoch rund zehn Monate vergangen und die Preise für das Baumaterial gestiegen.
Das OLG sprach dem Bauherrn einen Anspruch auf Schadenersatz zu. Die Kommune muss den Differenzbetrag eventuell gestiegener Finanzierungskosten sowie zwischenzeitlich eingetretener Preissteigerungen für Baumaterialien zahlen (Az. 3 U 132/03).
Quelle: Quelle Bausparkasse