
Foto: Keuco

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Grundsätzlich sollten bei der Planung und Ausstattung von Bädern, unabhängig von den besonderen Ansprüchen der Nutzer, folgende Punkte beachtet werden: Neben der Hygiene sind ausreichend bemessenen Bewegungsflächen sowie eine funktionale aber auch ästhetisch ansprechende Ausstattung essenziell. Hinzu kommen der ökologische Aspekt – d.h. die Einsparung von Wasser- und Energie – und die Bedienungsfreundlichkeit der technische Ausstattung. Wegen der hohen durchschnittlichen Lebensdauer eines Bades von 20 bis 30 Jahren ist es wichtig, die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Anpassung immer im Auge zu behalten.

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Bei der Planung eines barrierefreien Sanitärraums müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden:
Mindestfläche für ein Bad mit Dusche und WC
3,2 m² allgemein, 5,4 m² für Rollstuhlbenutzer
3,2 m² allgemein, 5,4 m² für Rollstuhlbenutzer
Mindestfläche für ein Bad mit Badewanne und WC
4,9 m² allgemein, 6,5 m² für Rollstuhlbenutzer
4,9 m² allgemein, 6,5 m² für Rollstuhlbenutzer
Bewegungsflächen vor WCs, Waschbecken und Duschen
1,20 x 1,20 m, 1,50 x 1,50 m für Rollstuhlbenutzer
1,20 x 1,20 m, 1,50 x 1,50 m für Rollstuhlbenutzer
Mindestfläche für die bodengleiche Dusche
1,20 x 1,20 m, 1,50 x 1,50 m für Rollstuhlbenutzer
1,20 x 1,20 m, 1,50 x 1,50 m für Rollstuhlbenutzer
Gegebenenfalls sind in der Dusche Haltegriffe und ein spezieller Duschstuhl bzw. ein an der Wand befestigter Klappsitz vorzusehen, um es zu ermöglichen, im Sitzen zu duschen. Die Oberfläche der Duschwanne sollte rutschhemmend sein. Auch die Möglichkeit, hier nachträglich eine Badewanne aufzustellen, ist zu berücksichtigen.

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