Wolfgang Hanne
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Glasbausteine in Gebäudeabschlusswand unzulässig
Das VG Gelsenkirchen hat am 14. März 2007 baurechtliche Ordnungsverfügungen zum ordnungsgemäßen Verschluss einer Gebäudeabschlusswand bestätigt.
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Frist für das gemeindliche Einvernehmen
Das VG Frankfurt 14.02.2007 - 7 L 41/07 hatte über einen Antrag einer Gemeinde auf Regelung der Vollziehung zu entscheiden.