Bundesweite Übersicht: Ausbildungen zum Energieberater

So wird man Energieberater Wer eine Ausbildung zum Energieberater machen möchte, hat inzwischen viele Möglichkeiten. Wichtig für die Auswahl sind Dauer, Kosten, erforderliche Vorkenntnisse und der Ort.
Doch wie findet man den geeigneten Kurs? Um Interessierten die Suche zu erleichtern, hat die Redaktion der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater zum zweiten Mal eine Übersicht über Ausbildungseinrichtungen erstellt, die ab sofort kostenlos auf www.geb-info.de unter Infomaterialien zur Verfügung steht.
Der Höhenflug der Energiepreise, attraktive Förderangebote für energetische Modernisierungen und der angekündigte Energieausweis wecken immer mehr das Interesse für Energieberatungen. Deshalb ist auch die Weiterbildung zum Energieberater gefragter denn je. Die Redaktion der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater hat Ausbildungsstätten nach Kursgebühren, Terminen, Ansprechpartnern, Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen gefragt. Über 80 Anbieter haben detaillierte Informationen über Angebote gesendet. Unter den Institutionen sind Handwerkskammern und Anbieter, deren Kurse beim BAFA anerkannt sind. Einige Ergebnisse daraus:
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Kurse werden ab 100 Unterrichtseinheiten angeboten. Ist der Energieberaterkurs ein integriertes Modul, liegt der Zeitfaktor auch mal deutlich über 1000 Stunden. Die Dauer des Kurses ist abhängig davon, ob die Teilnahme daran in Vollzeit oder berufsbegleitend erfolgt. Die meisten Lehrgänge erstrecken sich etwa über ein halbes Jahr. Einige Weiterbildungen setzen sich aus Vor-Ort- und Internetunterricht zusammen.
Was kostet die Weiterbildung?
Hier lohnt sich genaues Hinsehen. Die Kursgebühren bewegen sich häufig zwischen 1000 und 2000 Euro. Kurse mit höheren Gebühren haben in der Regel einen Lehrinhalt, der deutlich über die Ausbildung zum Energieberater hinausgeht. Zusätzlich zur Kursgebühr fallen meistens noch weitere Kosten an, z.B. die Prüfungsgebühr oder Exkursionsgebühren.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Noch werden Energieausweise für Bestandsgebäude ausschließlich auf freiwilliger Basis erstellt. Die zukünftige Energieeinsparverordnung (EnEV) wird voraussichtlich ab 2008 die Energieausweis-Pflicht auch für zahlreiche bestehende Gebäude vorschreiben. Allerdings wird dann nicht automatisch jeder Energieberater zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sein. Umgekehrt wird auch nicht jeder Ausstellungsberechtigte damit zum Energieberater. Wer entsprechend der EnEV-Novelle Energieausweise in bestehenden Gebäuden ausstellen darf, wird die Verordnung in einem Zwei-Säulen-Modell regeln. Die erste Säule bilden Architekten und Ingenieure aus dem Bauwesen, die für den Energieausweis in Nichtwohngebäuden zugelassen sind. In der zweiten Säule sind für bestehende Wohngebäude zusätzlich Berufsgruppen wie Handwerksmeister und Techniker ausstellungsberechtigt. Wichtig: Alle Aussteller müssen eine Zusatzqualifikation mitbringen, die zur Grundausbildung passt. Wer eine Weiterbildung zum Energieberater wählt, sollte deshalb unbedingt prüfen, welcher Ausbildungsumfang erforderlich ist. Ansonsten kann schon der erste Energieausweis zur Haftungsfalle werden.
Die bundesweite Übersicht über Ausbildungen zum Energieberater ist in der Ausgabe 11/12-2006 erschienen. Weitere Themen im Heft:
Das Heft kann zweimal gratis getestet werden. Die Ausbildungs-Übersicht steht außerdem auf www.geb-info.de unter Infomaterialien zur Verfügung. Für die Angaben sind die Ausbildungsstätten verantwortlich.
Der Gebäude-Energieberater ist die erste Infoplattform speziell für Energieberater bestehend aus Fachzeitschrift, Newsletter und Internetportal. Mehr als 6000 Leser nutzen die aktuellen Infos über gesetzliche Vorschriften wie die EnEV und den Energieausweis, Erfahrungsberichte von Energieberatern und Fachbeiträge über Anlagentechnik, Gebäudebewertung und Wärmeschutz.
Quelle: Gebäude-Energieberater, 11/12-2006, S. 44 – 63, Gentner Verlag, Stuttgart
Doch wie findet man den geeigneten Kurs? Um Interessierten die Suche zu erleichtern, hat die Redaktion der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater zum zweiten Mal eine Übersicht über Ausbildungseinrichtungen erstellt, die ab sofort kostenlos auf www.geb-info.de unter Infomaterialien zur Verfügung steht.
Der Höhenflug der Energiepreise, attraktive Förderangebote für energetische Modernisierungen und der angekündigte Energieausweis wecken immer mehr das Interesse für Energieberatungen. Deshalb ist auch die Weiterbildung zum Energieberater gefragter denn je. Die Redaktion der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater hat Ausbildungsstätten nach Kursgebühren, Terminen, Ansprechpartnern, Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen gefragt. Über 80 Anbieter haben detaillierte Informationen über Angebote gesendet. Unter den Institutionen sind Handwerkskammern und Anbieter, deren Kurse beim BAFA anerkannt sind. Einige Ergebnisse daraus:
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Kurse werden ab 100 Unterrichtseinheiten angeboten. Ist der Energieberaterkurs ein integriertes Modul, liegt der Zeitfaktor auch mal deutlich über 1000 Stunden. Die Dauer des Kurses ist abhängig davon, ob die Teilnahme daran in Vollzeit oder berufsbegleitend erfolgt. Die meisten Lehrgänge erstrecken sich etwa über ein halbes Jahr. Einige Weiterbildungen setzen sich aus Vor-Ort- und Internetunterricht zusammen.
Was kostet die Weiterbildung?
Hier lohnt sich genaues Hinsehen. Die Kursgebühren bewegen sich häufig zwischen 1000 und 2000 Euro. Kurse mit höheren Gebühren haben in der Regel einen Lehrinhalt, der deutlich über die Ausbildung zum Energieberater hinausgeht. Zusätzlich zur Kursgebühr fallen meistens noch weitere Kosten an, z.B. die Prüfungsgebühr oder Exkursionsgebühren.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Noch werden Energieausweise für Bestandsgebäude ausschließlich auf freiwilliger Basis erstellt. Die zukünftige Energieeinsparverordnung (EnEV) wird voraussichtlich ab 2008 die Energieausweis-Pflicht auch für zahlreiche bestehende Gebäude vorschreiben. Allerdings wird dann nicht automatisch jeder Energieberater zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sein. Umgekehrt wird auch nicht jeder Ausstellungsberechtigte damit zum Energieberater. Wer entsprechend der EnEV-Novelle Energieausweise in bestehenden Gebäuden ausstellen darf, wird die Verordnung in einem Zwei-Säulen-Modell regeln. Die erste Säule bilden Architekten und Ingenieure aus dem Bauwesen, die für den Energieausweis in Nichtwohngebäuden zugelassen sind. In der zweiten Säule sind für bestehende Wohngebäude zusätzlich Berufsgruppen wie Handwerksmeister und Techniker ausstellungsberechtigt. Wichtig: Alle Aussteller müssen eine Zusatzqualifikation mitbringen, die zur Grundausbildung passt. Wer eine Weiterbildung zum Energieberater wählt, sollte deshalb unbedingt prüfen, welcher Ausbildungsumfang erforderlich ist. Ansonsten kann schon der erste Energieausweis zur Haftungsfalle werden.
Die bundesweite Übersicht über Ausbildungen zum Energieberater ist in der Ausgabe 11/12-2006 erschienen. Weitere Themen im Heft:
- Was wird der Energieausweis kosten?
- Erfahrungen einer Kursteilnehmerin: In 19 Tagen zum Energieberater
- Berater-Netzwerk: Engagement zum Nachahmen
- Änderungen in den KfW-Förderprogrammen
Das Heft kann zweimal gratis getestet werden. Die Ausbildungs-Übersicht steht außerdem auf www.geb-info.de unter Infomaterialien zur Verfügung. Für die Angaben sind die Ausbildungsstätten verantwortlich.
Der Gebäude-Energieberater ist die erste Infoplattform speziell für Energieberater bestehend aus Fachzeitschrift, Newsletter und Internetportal. Mehr als 6000 Leser nutzen die aktuellen Infos über gesetzliche Vorschriften wie die EnEV und den Energieausweis, Erfahrungsberichte von Energieberatern und Fachbeiträge über Anlagentechnik, Gebäudebewertung und Wärmeschutz.
Quelle: Gebäude-Energieberater, 11/12-2006, S. 44 – 63, Gentner Verlag, Stuttgart