29.10.2006

EU-Kommission sieht HOAI kritisch!

Nach Mitteilung des VBI fand am 19.09.2006 ein Gespräch zwischen Interessenvertretern der Ingenieure und Architekten mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission in Berlin statt.

Die Vertreter der EU-Kommission äußerten dabei deutliche Zweifel an der EU-Konformität der HOAI. Ziel der Kommission sei es, durch die Reduzierung der Regelungsdichte bei den freien Berufen den Wettbewerb im Dienstleistungssektor zu intensivieren. Jede Regelung müsse dahingehend geprüft werden, ob sie angemessen und objektiv erforderlich sei. Hinsichtlich der Mindestsatzregelung der HOAI sei kein Grund ersichtlich, weshalb diese beibehalten werden müsse. Die Vorschriften der HOAI seien aus Sicht der Kommission geeignet, das Eindringen ausländischer Wettbewerber in den deutschen Markt zu verhindern. Die Argumente zur Verteidigung der HOAI - Verbraucherschutz, Sicherung der Bauqualität, Förderung der Innovation und Nachhaltigkeit - ließen die Vertreter der Kommission nicht gelten. Verbraucherschutz und Qualitätssicherung seien nicht über eine Mindestvergütung zu sichern, hier müsse der Berufsstand andere angemessene Maßnahmen ergreifen. Das vorrangige Ziel sei für die Kommission sein funktionierender Wettbewerb. Deutschland sei aufgerufen, die HOAI EU-konform zu gestalten. Die Kommission könne sich vorstellen, dass dies durch die Beschränkung des Regelungsbereiches der HOAI auf den öffentlichen Auftraggeber erfolgen könne. Sollte dies nicht innerhalb eines Zeitraums von ein bis zwei Jahren erfolgen, müsse geprüft werden, ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werde.

Quelle: VBI-Nachrichten 10/2006

Foto: Hoba

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