Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Änderung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zum 1. Januar 2007

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 32/2006 des BMVBS vom 13.11.2006 Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2007 die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % beschlossen.
In seinem ARS Nr. 32/2006 vom 13. November 2006 erläutert die Abteilung Straßenbau/Straßenverkehr des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Änderung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2007 für die Bereiche Bauleistungen, Lieferleistungen und Freiberufliche Leistungen der Ingenieure und Architekten. U. a. verweist das BMVBS in o. g. ARS auf das Rundschreiben IV A6 - S 7210 - 23/06 des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. August 2006 zum Thema "Anhebung des allgemeinen Steuersatzes (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 1 UStG) zum 1. Januar 2007.
Das ARS 32/2006 finden Sie hier.
Das Rundschreiben des BMF finden Sie hier.
In seinem ARS Nr. 32/2006 vom 13. November 2006 erläutert die Abteilung Straßenbau/Straßenverkehr des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Änderung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2007 für die Bereiche Bauleistungen, Lieferleistungen und Freiberufliche Leistungen der Ingenieure und Architekten. U. a. verweist das BMVBS in o. g. ARS auf das Rundschreiben IV A6 - S 7210 - 23/06 des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. August 2006 zum Thema "Anhebung des allgemeinen Steuersatzes (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 1 UStG) zum 1. Januar 2007.
Das ARS 32/2006 finden Sie hier.
Das Rundschreiben des BMF finden Sie hier.