Qualität am Bau auf dem Prüfstand

Aktuelle BSB-Untersuchung zum privaten Hausneubau: Seit Jahren steigende Mängelhäufigkeit bei Planung und Ausführung
Der Bauherren-Schutzbund e.V. hat zum ersten Mal ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Institut für Bauforschung e.V., Hannover zur Einschätzung der Qualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern realisiert. Die aktuelle gemeinsame Untersuchung von bundesweit 630 Neubauvorhaben zeigt das ganze Ausmaß der Baumängel und der Risiken für private Bauherren. Unzureichende Kommunikation und Koordination bei der Bauausführung spielt bei dem Entstehen von Baumängeln eine Schlüsselrolle.
Arbeitsweise ist Schwachpunkt
Bei den untersuchten Bauvorhaben dominieren als Vertragspartner privater Bauherren Generalunternehmer, Generalübernehmer und Bauträger. 90 Prozent der ausgewerteten Mängel sind auf Fehler in der Planung, in der Bauleitung und Koordinierung und bei der Bauausführung zurückzuführen. Materialfehler und unvorhersehbare Einflüsse dagegen schlagen nur mit insgesamt zehn Prozent zu Buche.
Dabei ergab die detaillierte Analyse, dass 21 Prozent der Mängel der Planung, 25 Prozent der Bauleitung und mehr als 45 Prozent der Bauausführung zuzuordnen sind. „Der wesentliche Schwachpunkt liegt in der Arbeitsweise der beteiligten Personengruppen - Planer, Bauleiter und Bauausführende“, folgert die gemeinsame Studie. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten, ihre Kommunikation und Koordination spielt dabei eine Schlüsselrolle.
Unzureichende Planungsleistungen gehen in der Regel einher mit nicht fachgerechter Bauausführung und fehlender Qualifikation der ausführenden Firmen. Das zusammen ergibt eine „problematische Grundlage für Ausführungsfehler und damit für ein mangelhaftes Bauwerk“.
Die Statistik wird angeführt von Mängeln in der Gründung und Abdichtung sowie an Außentüren und Fenstern mit rund 16 Prozent, gefolgt von Dächern mit rund 15 Prozent und technischen Anlagen mit rund 12 Prozent. Trotz unterschiedlicher Gewichtung: Mängel sind über alle relevanten Gewerke verteilt, stellt die Analyse fest.
Mängel bergen immerwährendes Konfliktpotenzial
Auf durchschnittlich zehn bis zwölf Mängel kommen Ein- oder Zweifamilienhäuser bei dieser Untersuchung während der Bauzeit, bei der Abnahme sind es immerhin noch sechs bis acht. Die Häufigkeit der Mängel und ihr Wertumfang zeigen das ganze Ausmaß des Bauherrenrisikos und bergen ein immerwährendes Konfliktpotenzial.
Bei der prozentualen Verteilung liegt nur ein Drittel im Bereich unter 5.000 Euro, bereits 34 Prozent erreichen 5.000 - 15.000 Euro, fast 14 Prozent liegen in der Größenordnung von 15.000 - 25.000 Euro und mehr als 18 Prozent überschreiten die Schwelle von 25.000 Euro.
27 Prozent der betroffenen Bauherren müssen bei der Mängelbeseitigung einen erheblichen Zeitverzug in Kauf nehmen. Zahlreiche Rechtsstreite resultieren aus nicht erreichter Einigung zwischen den Vertragspartnern über Ursachen und Verantwortlichkeiten. Noch zu oft wird die Mängelbeseitigung durch Insolvenzen von Baufirmen sogar unmöglich - oder ist letztlich nur durch zusätzliches, meist nicht mehr vorhandenes Eigenkapital realisierbar.
Baupartner muss fachliche Qualifikation unter Beweis stellen
Zu Kriterien für den Abschluss von Bauverträgen müssen auch im privaten Ein- und Zweifamilienhausbau weitaus mehr die fachliche Qualifikation und wirtschaftliche Leistungskraft der Bauunternehmen werden, gepaart mit dem Nachweis hoher Bauqualität bei günstigem Preis- Leistungsverhältnis, lautet ein Fazit aus der Untersuchung. Nicht der „billigste“ Anbieter ist immer der günstigste. Hohe Sach- und Fachkunde ist vor allem in den schadenanfälligen Gewerken, beim Wärme- und Feuchteschutz, der Abdichtung, dem Schall- und Brandschutz vonnöten. Es mangelt bei Planung und Bauausführung noch immer an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. „Vor dem Hintergrund möglicher Folgeschäden besteht erheblicher Diskussions-, Aufklärungs- und Handlungsbedarf“, folgert die Studie.
Verbraucherberatung macht Bauherren kundig
Die Ergebnisse aus der Gemeinschaftsstudie untermauern vorherige Untersuchungen vom Bauherren-Schutzbund e.V., dass undetaillierte Verträge, unvollständige Planungsunterlagen, wenig aufgeschlüsselte Bau- und Leistungsbeschreibungen den Nährboden für Planungs- und Ausführungsfehler bilden. Auf diese Schwachstellen zielt die von der Verbraucherschutz-organisation bundesweit angebotene Unterstützung für private Bauherren - von der Beratung vor Vertragsabschluss, dem Prüfen von Firmenangeboten, der baubegleitenden Qualitätskontrolle bis zur Rechtsberatung durch BSB-Vertrauensanwälte. Denn nur kundige, von externen unabhängigen Fachleuten unterstützte Bauherren können Probleme auf dem Bau rechtzeitig erkennen und ihre Verbraucherrechte wahrnehmen.
Dialog zur Qualitätssicherung forcieren
Der Bauherren-Schutzbund e.V. fühlt sich durch die Ergebnisse der gemeinsamen Untersuchung mit dem Institut für Bauforschung e.V. in seinem Bemühen bestätigt, den Dialog zur Qualitätssicherung am Bau zu intensivieren. Zur Vertretung bauorientierter Verbraucherinteressen ist er unverzichtbar. Die Analyse ergibt dafür konkrete Ansatzpunkte.
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.