Schnee auf Dächern - Tipps für Hausbesitzer

Schmid: "Hausbesitzer für Sicherheit verantwortlich – rechtzeitig Schnee räumen" "Nach einem Goldenen Oktober steht bereits der Winter vor der Tür.
Anlässlich der starken Schneefälle im letzten Winter und der dadurch verursachten zahlreichen Schäden bis hin zu Dacheinstürzen haben wir Informationen zusammengestellt, damit sich Hausbesitzer auf ähnliche Schneeverhältnisse rechtzeitig vorbereiten können. Denn die Hausbesitzer sind für die Sicherheit ihrer Gebäude verantwortlich", betont Innenstaatssekretär Georg Schmid. Die Tipps und Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sind im Internet unter http://www.bauen.bayern.de abrufbar. Das Merkblatt kann auch über die Ernst Vögel GmbH Druck + Verlag, Kalvarienstr. 22, 93491 Stamsried, Telefon (09466) 94000, kostenfrei bezogen werden.
Das Merkblatt informiert insbesondere darüber, wie der Hausbesitzer erfährt, welche Schneelast das Dach seines Hauses aushält, wie er das tatsächliche Gewicht des Schnees auf seinem Hausdach ermittelt und wann er das Dach räumen soll. "Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, soll das Dach vom Schnee geräumt werden. Bei anhaltenden Schneefällen sollte man sich Gedanken machen, ob man das Dach vorsorglich von Altschnee befreit", so Schmid. Der Staatssekretär weist besonders daraufhin, dass Personen, die ein Dach räumen, stets gesichert sein müssen. "Wenn man selbst nicht in der Lage ist, den Schnee vom Dach zu räumen, sollte man ein entsprechendes Unternehmen beauftragen oder bei der Gemeinde oder der Feuerwehr nachfragen, wer solche Arbeiten durchführt", rät Schmid.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern