Staatsministerium des Innern veröffentlicht Handlungsanweisungen für Besitzer von Hallen

"Nach dem tragischen Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall hat das Innenministerium mit einer Expertengruppe "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ erarbeitet, die ab sofort im Internet unter www.bauen.bayern.de abrufbar sind", teilte Staatssekretär Georg Schmid am 29.September 2006 mit.
Die Hinweise sollen Eigentümer/Verfügungsberechtigte in ihrer Verantwortung für die Standsicherheit von Gebäuden unterstützen und bieten eine wertvolle Hilfe für den Unterhalt ihrer Gebäude. Die Bauministerkonferenz hat sich am 28./29. September in Celle ebenfalls mit den Konsequenzen aus dem Schadensfall Bad Reichenhall befasst. Sie unterstützt die "Hinweise" und hat beschlossen, die "Hinweise" bundesweit zu veröffentlichen.
Die Expertengruppe bestand aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Bayer. Ingenieure- und Architektenkammer, der Industrie- und Handelskammer, der Versicherungskammer Bayern, der Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Bayern e. V., der LGA Bayern und der TU München. Sie hat sich intensiv mit Fragen der Sicherstellung der Standsicherheit insbesondere großer öffentlich zugänglicher Gebäude beschäftigt. Die Expertengruppe ist der Auffassung, dass das vorhandene baurechtliche Regelwerk ausreicht und Gebäude bei ordnungsgemäßer Anwendung des Regelwerks standsicher sind. Allerdings hat sich auch gezeigt, dass der bestimmungsgemäßen Nutzung und Wartung der Gebäude in Zukunft mehr Aufmerksamkeit zu widmen ist. Staatssekretär Georg Schmid weist deshalb nochmals auf die Verantwortung der öffentlichen und privaten Eigentümer hin, Gebäude stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Die "Hinweise" erläutern für bestimmte Gebäudetypen mit höherem Gefährdungspotential und höheren Schadensfolgen, wie bei Überprüfungen vorgegangen werden kann. Sie enthalten einen Prüfkatalog für die verschiedenen Bauweisen und geben Orientierungswerte für Überwachungszeiträume an. Staatssekretär Georg Schmid bedankt sich bei den Mitgliedern der Bayer. Expertengruppe für die große Unterstützung, die konstruktive Mitarbeit und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Schadensfall Bad Reichenhall und weiteren Schadensfällen des vergangenen Winters hat das Innenministerium bereits vor rund einem Monat eine Überprüfung aller Eislaufhallen in Bayern mit einer Tragwerkskonstruktion aus Holz noch vor diesem Winter veranlasst, weil in diesen Hallen besonders ungünstige klimatische Bedingungen gegeben sind, die eine Schädigung der Tragwerkskonstruktion bewirken können.
Außerdem hat das Innenministerium bei Gebäuden, die eine Tragwerkskonstruktion in vergleichbarer Bauweise wie Bad Reichenhall aufweisen, bereits im März eine Überprüfung der Standsicherheit in die Wege geleitet.
Die Hinweise werden auch im Laufe des Vormittags unseren Abonnenten in den Materialien zur Verfügung stehen.
Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten
Quelle: Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Entnommen: www.ibr-inline.de
Die Hinweise sollen Eigentümer/Verfügungsberechtigte in ihrer Verantwortung für die Standsicherheit von Gebäuden unterstützen und bieten eine wertvolle Hilfe für den Unterhalt ihrer Gebäude. Die Bauministerkonferenz hat sich am 28./29. September in Celle ebenfalls mit den Konsequenzen aus dem Schadensfall Bad Reichenhall befasst. Sie unterstützt die "Hinweise" und hat beschlossen, die "Hinweise" bundesweit zu veröffentlichen.
Die Expertengruppe bestand aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Bayer. Ingenieure- und Architektenkammer, der Industrie- und Handelskammer, der Versicherungskammer Bayern, der Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Bayern e. V., der LGA Bayern und der TU München. Sie hat sich intensiv mit Fragen der Sicherstellung der Standsicherheit insbesondere großer öffentlich zugänglicher Gebäude beschäftigt. Die Expertengruppe ist der Auffassung, dass das vorhandene baurechtliche Regelwerk ausreicht und Gebäude bei ordnungsgemäßer Anwendung des Regelwerks standsicher sind. Allerdings hat sich auch gezeigt, dass der bestimmungsgemäßen Nutzung und Wartung der Gebäude in Zukunft mehr Aufmerksamkeit zu widmen ist. Staatssekretär Georg Schmid weist deshalb nochmals auf die Verantwortung der öffentlichen und privaten Eigentümer hin, Gebäude stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Die "Hinweise" erläutern für bestimmte Gebäudetypen mit höherem Gefährdungspotential und höheren Schadensfolgen, wie bei Überprüfungen vorgegangen werden kann. Sie enthalten einen Prüfkatalog für die verschiedenen Bauweisen und geben Orientierungswerte für Überwachungszeiträume an. Staatssekretär Georg Schmid bedankt sich bei den Mitgliedern der Bayer. Expertengruppe für die große Unterstützung, die konstruktive Mitarbeit und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Schadensfall Bad Reichenhall und weiteren Schadensfällen des vergangenen Winters hat das Innenministerium bereits vor rund einem Monat eine Überprüfung aller Eislaufhallen in Bayern mit einer Tragwerkskonstruktion aus Holz noch vor diesem Winter veranlasst, weil in diesen Hallen besonders ungünstige klimatische Bedingungen gegeben sind, die eine Schädigung der Tragwerkskonstruktion bewirken können.
Außerdem hat das Innenministerium bei Gebäuden, die eine Tragwerkskonstruktion in vergleichbarer Bauweise wie Bad Reichenhall aufweisen, bereits im März eine Überprüfung der Standsicherheit in die Wege geleitet.
Die Hinweise werden auch im Laufe des Vormittags unseren Abonnenten in den Materialien zur Verfügung stehen.
Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten
Quelle: Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Entnommen: www.ibr-inline.de