Mehr Geld für CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Kfw-Mittelstandsbank die Verlängerung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms beschlossen und die Mittel hierzu um 350 Millionen EUR aufgestockt.
Ziel sei es, den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß von Gebäuden zu senken, die vor dem 31.12.1983 fertig gestellt worden sind, heißt es in einer Mitteilung.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee bezeichnet das Programm als vollen Erfolg: Bis August diesen Jahres habe die KfW Förderbank Kredite über mehr als 7,5 Milliarden EUR zugesagt. Dies unterstütze nicht nur den Klimaschutz, sondern komme auch den kleinen und mittleren Unternehmen im Baugewerbe zugute, die von den Sanierungs- und Umbaumaßnahmen profitierten.
Gefördert werden alle Personen, die in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investieren um den Energieverbrauch deutlich zu senken. Dazu zählen insbesondere Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Interessenten können über ihre Bank ein zinsgünstiges Darlehn bei der KfW beantragen. Wenn der Altbau nach der Sanierung das Neubau-Niveau gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält, müssen 5 % des Darlehns nicht zurückgezahlt werden.
Nähere Einzelheiten zu dem Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten der KfW Förderbank.
LexisNexis
Ziel sei es, den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß von Gebäuden zu senken, die vor dem 31.12.1983 fertig gestellt worden sind, heißt es in einer Mitteilung.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee bezeichnet das Programm als vollen Erfolg: Bis August diesen Jahres habe die KfW Förderbank Kredite über mehr als 7,5 Milliarden EUR zugesagt. Dies unterstütze nicht nur den Klimaschutz, sondern komme auch den kleinen und mittleren Unternehmen im Baugewerbe zugute, die von den Sanierungs- und Umbaumaßnahmen profitierten.
Gefördert werden alle Personen, die in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investieren um den Energieverbrauch deutlich zu senken. Dazu zählen insbesondere Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Interessenten können über ihre Bank ein zinsgünstiges Darlehn bei der KfW beantragen. Wenn der Altbau nach der Sanierung das Neubau-Niveau gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält, müssen 5 % des Darlehns nicht zurückgezahlt werden.
Nähere Einzelheiten zu dem Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten der KfW Förderbank.
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