10.12.2006

Bundeseinheitliche Regelungen für Ingenieure gefordert


Die Bundesingenieurkammer und die von ihr vertretenen 16 Ingenieurkammern der Länder haben am 29. November 2006 eine Resolution veröffentlicht, in der Bund und Länder aufgefordert werden, endlich wirkungsvolle Schritte in Richtung Harmonisierung des Bauordnungsrechtes und bundeseinheitlicher Regelungen zur Berufsausübung für Ingenieure zu unternehmen.

Grund für die Resolution ist die immer stärker behinderte bundesweite Berufsausübung von Ingenieuren im Bereich Bauwesen. Diese hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert, weil sich das zugrunde liegende Bauordnungsrecht der Länder auf unverantwortliche Weise auseinander entwickelt hat.

Deshalb fordern die Vertreter der Ingenieurkammern, dass die Landesgesetzgeber es den freiberuflich tätigen Ingenieuren ermöglichen müssen, uneingeschränkt bundesweit tätig werden zu können. Dazu ist es nach Überzeugung der berufsständischen Vertreter nötig, die Regelungen der Landesbauordnungen und ihre Durchführungsvorschriften bundeseinheitlich zu harmonisieren. Insbesondere müssen Bauvorlageberechtigungen und bautechnische Nachweisberechtigungen künftig bundesweit von jedem Land anerkannt werden. Hierzu haben sich die Ingenieurkammern bereits auf bundeseinheitliche Voraussetzungen geeinigt, die von der Politik aufgegriffen und zügig umgesetzt werden sollten. Nach Ansicht der Ingenieurkammern sollte ferner ein Bundesingenieurgesetz sicherstellen, dass die Berufsausübungsregelungen für Ingenieure bundesweit einheitlich geregelt werden.

Dr.-Ing. Karl Heinrich Schwinn, Präsident der Bundesingenieurkammer, sagte dazu in Berlin: „Europa wächst immer stärker zusammen, aber im Bereich des Bauordnungsrechts novelliert jedes deutsche Bundesland die Bauordnung nach eigenem Gutdünken. Und das obwohl die Bauministerkonferenz im Jahr 2002 eine neue Musterbauordnung verabschiedet hat“. Er fordert in diesem Zusammenhang mehr Engagement der Bauministerkonferenz für die Belange der Ingenieure ein. Es sei an der Zeit, so Schwinn, dass sich die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz auf wirkungsvolle Mechanismen zur bundesweiten Anerkennung von Bauvorlageberechtigungen und anderen bautechnischen Nachweisberechtigungen verständigt.

Mit Blick auf die vielfältigen Bemühungen der Ingenieurkammern, durch bilaterale Übereinkommen, schnellere und kostengünstigere Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Bauvorlageberechtigungen und anderen Nachweisberechtigungen zu gelangen, sagte er: „Die Kammern haben in den letzten Jahren versucht, das Problem so gut es geht selbst zu lösen. Aber letztendlich bleiben alle unsere Bemühungen Makulatur, wenn die Gesetzgeber sich des zugrunde liegenden Problems nicht in einer konzertierten Aktion annehmen“. Deshalb plädierte er dafür, dass sich auch die Ministerpräsidenten und die in den Ländern existierenden Kommissionen zum Bürokratieabbau, mit diesen Fragen auseinandersetzen sollten.

Der Text der Resolution sowie der Vorschlag der Ingenieurkammern für einheitliche Regelungen zur Erstellung bautechnischer Nachweise und Bauvorlagen sind dieser Meldung beigefügt und können herunter geladen werden.

Quelle: Bundesingenieurkammer
https://www.detail.de/media/catalog/product/D/B/DBT2021_Online-1-3-2021-TeaserGr_2.jpg?width=437&height=582&store=de_de&image-type=image
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts zu erhalten.
Pflichtfelder
oder
Copyright © 2023 DETAIL. Alle Rechte vorbehalten.